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Grüne Höfe Beratung Charlottenburg-Wilmersdorf

BeratungsstelleAktiv laut Originalquelle, geprüft am 13.09.2026

Geprüft wurden Träger, Gebiet, Antragsweg, Frist und Kontakt an der Originalquelle. Das ist keine Empfehlung und keine Zusage einer Förderung.

Die Beratung in der Koordinierungsstelle für Natur-, Umwelt-, Klima- und Nachhaltigkeitsbildung ist für Menschen im Bezirk kostenfrei und begleitet die naturnahe Umgestaltung von Hinterhöfen, Vorgärten und wohnungsnahen Freiflächen: Planungshilfe, Pflanzenverwendung, Antragstellung.

  • Träger DorfwerkStadt e. V. im Auftrag des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf (Verband oder Verein)
  • Gebiet Charlottenburg-Wilmersdorf
  • Vorhaben Hofbegrünung, Entsiegelung, Beratung und Planung, Pflanzen und Material
  • Antragsberechtigt Mietparteien, Eigentümerinnen und Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaft oder Hausgemeinschaft, Vereine und Initiativen
  • Leistung Beratung
  • Frist laufend, kein Stichtag

Voraussetzungen und Antragsweg

Sprechzeiten montags und donnerstags von 17 bis 19 Uhr sowie nach Vereinbarung. Auch Eigentümerinnen und Eigentümer können die Beratung nutzen, sind aber ohne aktive Beteiligung der Mietparteien nicht förderberechtigt. Für das Grundstück gilt die Lage innerhalb des S-Bahn-Rings.

Was du wissen solltest

Die Beratung stellt die Pflanzenlisten mit förderfähigen Arten bereit (Stand April 2026). Dieser Eintrag ist der Beratungsweg; den Zuschuss selbst führen wir als Datensatz „Grüne Höfe Charlottenburg-Wilmersdorf“.

Ansprechstelle

Grüne Höfe Beratung in der Koordinierungsstelle für Natur-, Umwelt-, Klima- und Nachhaltigkeitsbildung
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Tauroggener Straße 44, 10589 Berlin (Montag und Donnerstag 17:00–19:00 Uhr sowie nach Vereinbarung)

Wir nennen nur Funktionen und Sammelpostfächer, keine Namen einzelner Beschäftigter.

Seite des Trägers

Originalquelle: Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf — „Aus Grau mach Grün“, Abschnitt An wen kann ich mich wenden?
Angaben redaktionell geprüft am 13.09.2026
Das ist unsere eigene Zusammenstellung. Maßgeblich ist die Originalquelle des Trägers.

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