Grüne Höfe Friedrichshain-Kreuzberg
FörderprogrammAktiv laut Originalquelle, geprüft am 13.09.2026
Geprüft wurden Träger, Gebiet, Antragsweg, Frist und Kontakt an der Originalquelle. Das ist keine Empfehlung und keine Zusage einer Förderung.
Der Bezirk zahlt auf Antrag einen Zuschuss für die Begrünung privater Höfe, wenn die Bewohnerschaft selbst mit anlegt. Antragsberechtigt sind ausdrücklich Mieterinnen und Mieter sowie andere Nutzungsberechtigte — das ist in Berlin selten. Zum Programm gehört eine kostenlose Grünberatung mit fester Sprechzeit in Friedrichshain und in Kreuzberg.
- Träger Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Straßen- und Grünflächenamt (Bezirk)
- Gebiet Friedrichshain-Kreuzberg
- Vorhaben Hofbegrünung, Entsiegelung, Beratung und Planung, Pflanzen und Material
- Antragsberechtigt Mietparteien, Wohnungseigentümergemeinschaft oder Hausgemeinschaft, Vereine und Initiativen
- Leistung Zuschuss
- Höchstbetrag keine Summe in der Quelle veröffentlicht
- Frist laufend, kein Stichtag
Voraussetzungen und Antragsweg
Einverständnis der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer. Die Arbeiten werden in Selbsthilfe erbracht. Die Antragsrichtlinien liegen als PDF auf der Bezirksseite; der Weg führt zuerst über die Grünberatung, die bei Gestaltung, Pflanzenwahl und Antrag hilft.
Was du wissen solltest
Die Bezirksseite nennt keine Höchstsumme und keine Antragsfrist. Beides bitte in der Grünberatung erfragen — wir führen hier bewusst keinen Betrag, für den es keine Originalquelle gibt.
Ansprechstelle
Grünberatung Friedrichshain-Kreuzberg (Stadtteilausschuss Kreuzberg e. V. / Selbsthilfetreffpunkt Friedrichshain)
030 2918348 (Friedrichshain), 030 61282702 (Kreuzberg)
Boxhagener Straße 89, 10245 Berlin · Bergmannstraße 14, 10961 Berlin
Wir nennen nur Funktionen und Sammelpostfächer, keine Namen einzelner Beschäftigter.
Originalquelle: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg — Programm Grüne Höfe, mit Antragsrichtlinien als PDF
Angaben redaktionell geprüft am 13.09.2026
Das ist unsere eigene Zusammenstellung. Maßgeblich ist die Originalquelle des Trägers.