Eigenes Wohnhaus in Berlin: Dachbegrünung prüfen – Ratgeber
Fristen, Fördersätze, zuständige Stellen, Projekte und Termine in diesem Ratgeber kommen live aus unserem Bestand. Sie stehen nicht im Text und werden nicht doppelt gepflegt.
Dein Haus in Berlin hat ein Flachdach: Bitumen, Kies, ein paar Lüfter. Im Sommer steht die Hitze unter dem Dachgeschoss, bei Starkregen läuft alles in den Mischwasserkanal. Ein Gründach wäre die Antwort auf beides. Bevor du irgendwen beauftragst, sind drei Fragen zu klären – in dieser Reihenfolge: Trägt das Dach? Darfst du? Und liegt deine Adresse im Fördergebiet?
Deine Ausgangslage
Du entscheidest über das Dach, aber selten allein. Als Alleineigentümerin brauchst du niemanden zu fragen. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist die Dachbegrünung eine bauliche Veränderung nach dem Wohnungseigentumsgesetz: sie muss beschlossen oder gestattet werden, und wie die Kosten verteilt werden, hängt davon ab, mit welcher Mehrheit der Beschluss fällt. Als Mieterin kannst du kein Gründach bauen – du kannst es anregen, und du darfst wissen, dass die Kosten dafür nicht auf deine Miete umgelegt werden dürfen.
Am Dach selbst zählen vier Angaben: die Fläche (Förderfähigkeit beginnt in Berlin erst bei 100 Quadratmetern Vegetationsfläche), die Dachneigung (extensive Begrünung ist typischerweise ein Flachdach-Thema), der Zustand der Abdichtung und die vorhandene Tragreserve. Und ein fünftes: das Alter. Gefördert wird nur der Bestand, und zwar erst drei Jahre nach Bezug.
Ist das realistisch?
Eine extensive Begrünung – Sedum, Wildstauden, acht bis fünfzehn Zentimeter Substrat – wiegt wassergesättigt in der Größenordnung von 80 bis 170 Kilogramm pro Quadratmeter. Ob dein Dach das aufnimmt, sagt kein Katalog, sondern ein Tragwerksplaner. Bei Berliner Altbauten fehlt oft die Ursprungsstatik; dann steht am Anfang eine bautechnische Voruntersuchung. Fachplanung ist hier nicht empfohlen, sondern nötig: für Standsicherheit, Brandschutz und Absturzsicherung bleibt die Bauherrin verantwortlich, auch wenn ein Förderprogramm mitzahlt.
Der zweite harte Punkt ist die Abdichtung. Ein Gründach kommt nur auf eine intakte, wurzelfeste Abdichtung – der fachliche Maßstab dafür ist die Dachbegrünungsrichtlinie der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau. Steht in den nächsten Jahren ohnehin eine Dachsanierung an, ist das der richtige Moment; auf eine Abdichtung, die in fünf Jahren erneuert wird, baut niemand ein Gründach. Asbest- oder PVC-haltige Dachabdeckungen sind ausgeschlossen.
Nicht realistisch ist ein Dachgarten zum Aufenthalt als Nebenprodukt. Sobald das Dach betreten und genutzt werden soll, ändert sich die Nutzung, es kommen Geländer, Zugang und deutlich höhere Lasten dazu – das ist ein anderes Bauvorhaben. Wie begrünte Dächer in Berlin aussehen, siehst du am besten an bestehenden Projekten:
Schritt für Schritt
- Fläche und Adresse prüfen Miss die Dachfläche und ziehe Zugänge, Lichtkuppeln, Lüftungsöffnungen und Haustechnik ab – übrig bleibt die förderfähige Fläche. Unter 100 Quadratmetern Vegetationsfläche gibt es keine Landesförderung. Und: GründachPLUS gilt nur innerhalb einer verbindlichen Förderkulisse, die über eine Postleitzahlenliste im Anhang der Richtlinie festgelegt ist. Liegt deine Adresse nicht darin, fällt die Förderung weg, das Vorhaben nicht.
- Statik klären lassen Beauftrage eine Tragwerksplanerin mit der Prüfung der Tragreserve. Stopppunkt: Ergibt die Prüfung, dass die Zusatzlast nicht aufgenommen wird, endet der Weg zum Extensivdach hier – oder wird zu einem Verstärkungsvorhaben mit eigener Kostendimension.
- Zustimmung und Genehmigungen einsammeln In der Eigentümergemeinschaft den Beschluss fassen. Ist das Haus ein Baudenkmal oder liegt es in einem Denkmalbereich, brauchst du die Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde in deinem Bezirk. Ob zusätzlich eine Baugenehmigung nötig ist, klärt das Bauaufsichtsamt des Bezirks. Stopppunkt: Alle behördlichen Entscheidungen müssen bis zur Bewilligung der Förderung vorliegen, du musst das ausdrücklich erklären.
- Planung beauftragen Aufbau, Substratstärke, Pflanzenauswahl, Entwässerung, Absturzsicherung und – falls gewünscht – die Kombination mit einer Solaranlage gehören in eine Planung. Die Planungskosten sind förderfähig: 75 Prozent, höchstens 15.000 Euro; wer Dach und Fassade zusammen macht, bekommt 85 Prozent und höchstens 34.000 Euro.
- Förderantrag stellen, bevor du beauftragst Der Antrag geht auf den Vordrucken an das IBB Business Team. Verlangt werden unter anderem Eigentumsnachweis, Lageplan, Flächenberechnung, Angebote von Fachbetrieben, Fotos, Finanzierungsplan und die Erklärung, dass noch nicht begonnen wurde. Stopppunkt und häufigster Fehler: Als Beginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Unterschreibe erst nach dem Zuwendungsbescheid – sonst ist die Förderung verloren.
- Drei Angebote einholen und vergeben Bei freihändiger Vergabe sind mindestens drei Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern; Aufforderung, Angebote, Auswahl und Ergebnis sind zu dokumentieren. Die Leistungen müssen von fachlich qualifizierten Personen ausgeführt werden.
- Bauen, Fertigstellungspflege, Nachweis Die Fertigstellungspflege ist verbindlicher Teil des Förderprojekts, die Pflegekosten sind mit einem Angebot eines Fachbetriebs zu belegen. Nach der Bauabnahme beantragst du die Auszahlung; der Verwendungsnachweis mit Sachbericht und Fotos muss spätestens drei Monate nach Abschluss vorliegen.
- Fläche bei den Wasserbetrieben abmelden Das macht niemand für dich: Die Meldung des begrünten Dachs bei den Berliner Wasserbetrieben, die zur Minderung des Niederschlagswasserentgelts führen kann, ist ausdrücklich Sache der Antragstellenden. Das ist der Teil, der dauerhaft Geld spart.
Aufwand und Kosten
Zeit: Von der ersten Statikfrage bis zum Bescheid sind mehrere Wochen bis Monate realistisch, der Einbau selbst dauert Tage. Bewilligte Maßnahmen müssen binnen eines Jahres nach Bestandskraft des Bescheids begonnen sein – die Frist ist großzügig, die Abstimmung in einer Eigentümergemeinschaft ist es nicht.
Kosten: Als Größenordnung für eine fertig eingebaute extensive Begrünung etwa 25 bis 80 Euro je Quadratmeter, je nach Aufbau und Dachzustand – eine redaktionelle Marktspanne, kein Angebot. Nicht enthalten: Statikprüfung, Planung, Gerüst, eine gegebenenfalls nötige neue Abdichtung, Absturzsicherung.
Pflege und Folgekosten: Extensiv heißt pflegearm, nicht pflegefrei – nach der verpflichtenden Fertigstellungspflege bleiben ein bis zwei Kontrollgänge im Jahr für Abläufe, Gehölzanflug und Sicherheitsstreifen. Zehn Jahre Zweckbindung bedeuten zehn Jahre Erhaltungspflicht. Dagegen rechnen: Hitzeschutz, längere Lebensdauer der Abdichtung und die mögliche Minderung des Niederschlagswasserentgelts, das die Wasserbetriebe nach dem Stand ihrer Tarifseite mit 1,809 Euro je Quadratmeter entwässerter Fläche und Jahr berechnen.
Was darfst du?
Baurecht. Die reine Begrünung eines bestehenden Flachdachs ist in der Regel kein genehmigungsbedürftiges Bauvorhaben. Genehmigungsbedürftig wird es, wenn sich die Nutzung ändert – etwa weil aus dem Dach eine begehbare Terrasse wird –, wenn in die Tragkonstruktion eingegriffen wird oder wenn deshalb Geländer und Absturzsicherungen nötig werden. Das ist eine Einordnung, keine Auskunft: ob dein Vorhaben verfahrensfrei ist, entscheidet das Bauaufsichtsamt deines Bezirks. Umgekehrt kann die Bauordnung für Berlin bei bestimmten Dächern eine Begrünung verlangen – dann ist sie Pflicht und deshalb ausdrücklich nicht förderfähig.
Denkmalschutz. Bei einem Baudenkmal oder in seiner unmittelbaren Umgebung ist die Veränderung des Erscheinungsbilds nach dem Denkmalschutzgesetz Berlin genehmigungsbedürftig; zuständig ist die untere Denkmalschutzbehörde im Bezirk. Ein Flachdach ist von der Straße oft nicht sichtbar – trotzdem ist die Frage zu stellen, nicht selbst zu beantworten.
Zustimmung und Verantwortung. In der Wohnungseigentümergemeinschaft ist ein Beschluss nötig, unabhängig davon, wer zahlt. Und für Durchführbarkeit, ausreichende Statik, Brandschutz und Absturzsicherung sind die Bauherren verantwortlich – das steht so in der Förderrichtlinie. Wer im Bezirk zuständig ist und wo du kostenlos vorab fragen kannst:
Zuständige Stelle
Ohne Bezirk nennen wir keine zuständige Stelle — die Regeln sind in Berlin nicht einheitlich.
Berliner Regenwasseragentur
Träger: Berliner Wasserbetriebe und Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt · Gebiet: berlinweit · Leistung: Beratung · Frist: laufend, kein Stichtag
Originalquelle · Angaben redaktionell geprüft am 13.09.2026
Berliner Wildtiertelefon
Träger: NABU Landesverband Berlin e. V. · Gebiet: berlinweit · Leistung: Beratung · Frist: laufend, kein Stichtag
Originalquelle · Angaben redaktionell geprüft am 13.09.2026
IBB Business Team — Antragsberatung GründachPLUS
Träger: IBB Business Team GmbH · Gebiet: berlinweit · Leistung: Beratung · Frist: laufend, kein Stichtag
Originalquelle · Angaben redaktionell geprüft am 13.09.2026
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt — Stadtgrün
Träger: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung Naturschutz und Stadtgrün · Gebiet: berlinweit · Leistung: Beratung · Frist: laufend, kein Stichtag
Originalquelle · Angaben redaktionell geprüft am 13.09.2026
Passende Förderung
GründachPLUS ist das Landesprogramm für Dach- und Fassadenbegrünung, abgewickelt vom IBB Business Team. Vier Bedingungen entscheiden über dein Vorhaben, und zwar unabhängig vom Fördersatz: die Förderkulisse (eine verbindliche Postleitzahlenliste im Anhang der Richtlinie), Bestandsgebäude älter als drei Jahre nach Bezug, mindestens 100 Quadratmeter Vegetationsfläche und eine Vegetationstragschicht von mindestens acht, im Flächendurchschnitt zehn Zentimetern. Der Zuschuss selbst ist nach Substratstärke gestaffelt und nach oben deutlich dreistellig je Quadratmeter, mit Aufschlägen für ein Biodiversitätsgründach und die zur Pflege notwendige Absturzsicherung – die aktuellen Sätze, Fristen und Quellen stehen im Datensatz unten und nicht in diesem Text, damit sie bei einer Richtlinienänderung nicht veralten.
Drei Ausschlüsse übersieht man leicht: Neubauten werden nicht gefördert, die Sanierung eines vorhandenen Gründachs nicht, und alles, was ohnehin vorgeschrieben ist – durch Bebauungsplan, Auflage in der Baugenehmigung oder die Bauordnung für Berlin – ebenfalls nicht. Dafür gilt ein klarer Mieterschutz: weder Fördersumme noch Eigenanteil dürfen auf die Miete umgelegt werden oder Mieterhöhungen begründen.
GründachPLUS
Das Land Berlin bezuschusst die Begrünung von Dächern und Fassaden an Bestandsgebäuden. Für die Dachbegrünung gibt es je nach Stärke der Vegetationstragschicht 95 bis 180 Euro pro Quadratmeter, für die Fassadenbegrünung 50 Prozent der förderfähigen Kosten und…
Träger: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt · Gebiet: berlinweit · Leistung: Zuschuss · Frist: Stichtag 31.12.2027
Originalquelle · Angaben redaktionell geprüft am 13.09.2026
Die Ausführung gehört in fachkundige Hände – Statik, wurzelfeste Abdichtung und Absturzsicherung sind keine Heimwerkerthemen:
Fachbetriebe
Ein geprüftes Verzeichnis von Fachbetrieben bauen wir gerade auf; es erscheint an dieser Stelle. Bis dahin nennen wir hier bewusst keine Firma — eine ungeprüfte Empfehlung wäre schlechter als keine.
Dein nächster Schritt
Prüfe zuerst, ob deine Adresse und dein Dach die Förderbedingungen erfüllen – Förderkulisse, 100 Quadratmeter Vegetationsfläche, Bestand älter als drei Jahre. Diese eine Prüfung entscheidet, ob aus dem Vorhaben ein Projekt mit bis zu 180 Euro Zuschuss je Quadratmeter wird oder eine Investition, die du vollständig selbst tragen musst. Sie kostet dich nichts und geht vor jedem Angebot, jedem Beschluss und jeder Statikrechnung.
GründachPLUS
Das Land Berlin bezuschusst die Begrünung von Dächern und Fassaden an Bestandsgebäuden. Für die Dachbegrünung gibt es je nach Stärke der Vegetationstragschicht 95 bis 180 Euro pro Quadratmeter, für die Fassadenbegrünung 50 Prozent der förderfähigen Kosten und…
Träger: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt · Gebiet: berlinweit · Leistung: Zuschuss · Frist: Stichtag 31.12.2027
Originalquelle · Angaben redaktionell geprüft am 13.09.2026
Quellen
- GründachPLUS – Förderprogramm des Landes Berlin (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt) — abgerufen am 2026-09-13
- Förderrichtlinie GründachPLUS, Fassung vom 10.01.2026 (PDF, mit Fördersätzen, Mindestflächen, Förderkulisse und Zweckbindung) — abgerufen am 2026-09-13
- IBB Business Team: GründachPLUS – Antragstellung und Rechtliches — abgerufen am 2026-09-13
- Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau: Dachbegrünungsrichtlinien — abgerufen am 2026-09-13
- Bauordnung für Berlin (BauO Bln) — abgerufen am 2026-09-13
- Denkmalschutzgesetz Berlin (DSchG Bln) — abgerufen am 2026-09-13
- Wohnungseigentumsgesetz § 20 – Bauliche Veränderungen — abgerufen am 2026-09-13
- Berliner Wasserbetriebe: Tarife, Niederschlagswasserentgelt — abgerufen am 2026-09-13
- Berliner Wasserbetriebe: Regenwasser und Gebührenminderung — abgerufen am 2026-09-13
- Berliner Regenwasseragentur: Fördermittel Regenwasserbewirtschaftung — abgerufen am 2026-09-13
Das ist unsere eigene Zusammenstellung aus öffentlichen Quellen. Maßgeblich ist jeweils die Originalquelle; die Abrufdaten stehen dahinter.
- Geändert am .