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Ratgeber: Balkon, Hof, Dach und Baumscheibe begrünen | hauptstadt.net

Ohne eigene Fläche: Gemeinschaftsgarten finden oder selbst gründen – Ratgeber

Redaktion·aktualisiert am

Fristen, Fördersätze, zuständige Stellen, Projekte und Termine in diesem Ratgeber kommen live aus unserem Bestand. Sie stehen nicht im Text und werden nicht doppelt gepflegt.

Du willst gärtnern, aber du hast nichts: kein Grundstück, keinen Hof, nur einen Nordbalkon. In Berlin gibt es dafür über zweihundert Gemeinschaftsgärten – und die schnellste Lösung ist fast immer, sich einem anzuschließen, nicht einen zu gründen. Wenn es aber in deinem Kiez keinen gibt, dann ist Gründen möglich; es ist nur kein Gartenprojekt, sondern ein Organisationsprojekt.

Deine Ausgangslage

Du hast keine Fläche, also brauchst du jemanden, der eine hat, und eine Gruppe, mit der du sie hältst. Beides zusammen ist die eigentliche Arbeit; das Gärtnern kommt danach.

Vier Fragen bestimmen alles. Wer ist ihr? Drei Leute, eine Hausgemeinschaft, ein Kiezverein, eine Schule? Wem gehört die Fläche, die du im Blick hast – dem Bezirk, dem Land Berlin, einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft, einer Kirchengemeinde, einer privaten Eigentümerin? Wie lange kann sie zur Verfügung stehen: dauerhaft oder als Zwischennutzung bis zur Bebauung? Und: gibt es Wasser in erreichbarer Nähe? Ein Garten ohne Wasser ist ein Sommerprojekt.

Ist das realistisch?

Realistisch ist zuerst: mitmachen. Bestehende Gärten suchen fast alle Leute – für Beete, für Werkzeugpflege, für Öffentlichkeitsarbeit. Du lernst in einer Saison, was eine Gründung dich zwei Jahre kosten würde, und du merkst, ob du das wirklich willst.

Realistisch ist auch: ein kleiner Garten auf einer klar zugeordneten Fläche. Der Hinterhof einer Wohnungsbaugesellschaft, ein Streifen neben einer Kita, eine Brachfläche als Zwischennutzung, ein Kirchgarten. Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften unterstützen Mietergärten mit Fläche, Planungshilfe und Materialbudget; das ist der niedrigschwelligste Weg überhaupt.

Schwierig ist eine öffentliche Grünanlage. Gärtnern geht dort über die normale Benutzung hinaus und ist deshalb genehmigungsbedürftig – möglich, aber mit Vorlauf, Auflagen und der Frage, wer die Folgen beseitigt, wenn das Projekt endet. Und unrealistisch ist ein Garten ohne festen Kern: Erfahrungsgemäß bleiben von zwanzig Interessierten drei, die im Juli gießen. Plan mit den drei.

Fang deshalb hier an – bei den Gärten, die es schon gibt:

Schritt für Schritt

  1. Erst suchen, dann gründen Schau die Gärten in deinem und den Nachbarbezirken an, geh zu einem offenen Gartentag, frag nach freien Beeten. Stopppunkt: Wenn es im Umkreis von zwei Kilometern einen Garten mit Kapazität gibt, gründe keinen zweiten – schließ dich an.
  2. Einen festen Kern bilden Ihr braucht drei bis fünf Personen, die sich über zwei Jahre verpflichten, und eine klare Aufgabenteilung: Fläche und Verträge, Geld und Anträge, Gartenpraxis, Kommunikation. Schreibt auf, wer was macht – mündliche Zusagen halten bis zum ersten Konflikt.
  3. Fläche suchen und Eigentum klären Frag beim Bezirksamt, bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, bei Kirchengemeinden und bei der Berliner Immobilienmanagement-Gesellschaft, wenn es um Landesliegenschaften geht. Die Landesinformation zum Gärtnern nennt dafür eine Sammelstelle bei der Senatsverwaltung. Stopppunkt: Ohne geklärtes Eigentum wird kein Beet gebaut.
  4. Boden prüfen Frag beim Umweltamt deines Bezirks eine Auskunft aus dem Bodenbelastungskataster an. Berliner Innenstadtböden können mit Blei, Asche und Altlasten belastet sein. Praxisempfehlung, keine amtliche Vorgabe: Bei unklarer Vorgeschichte baut man Hochbeete mit sauberem Substrat und rührt den gewachsenen Boden nicht auf.
  5. Genehmigung einholen Auf einer öffentlichen Grünanlage ist gärtnerische Nutzung nach dem Grünanlagengesetz genehmigungsbedürftig; zuständig ist das Bezirksamt, bei gesamtstädtischer Bedeutung die Senatsverwaltung. Rechne mit Auflagen, mit der Frage nach der Folgenbeseitigung, möglicherweise mit einer Sicherheitsleistung und mit Vorlaufzeit von einigen Wochen.
  6. Vertrag schließen und lesen Nutzungs-, Gestattungs- oder Pachtvertrag – der Name ist zweitrangig, der Inhalt nicht. Achte auf Laufzeit, Kündigungsfrist, Verlängerungsoption, Haftung, Rückbaupflicht und wer für Bäume auf der Fläche verantwortlich ist. Musterverträge gibt es bei Berliner Umweltverbänden. Stopppunkt: Eine Kündigungsfrist von vier Wochen trägt kein Projekt, in das ihr zweitausend Euro steckt.
  7. Haftung und Versicherung regeln Wird die Verkehrssicherungspflicht auf euch übertragen, braucht ihr eine Haftpflichtversicherung – das ist einer der Hauptgründe, warum Gartengruppen einen eingetragenen Verein gründen. Stehen Bäume auf der Fläche, gehört die regelmäßige fachkundige Baumkontrolle dazu und nicht in Laienhände.
  8. Wasser organisieren Viele Berliner Projekte arbeiten mit einem Standrohr am Hydranten – das ist nicht frei zugänglich, sondern muss bei den Berliner Wasserbetrieben angemeldet werden. Ein fester Anschluss lohnt nur bei langer Laufzeit. Eine Grundwasserentnahme ist genehmigungsbedürftig.
  9. Klein und öffentlich anfangen Im ersten Jahr: zehn bis zwanzig Hochbeete, eine Werkzeugkiste, ein Kompost, eine Sitzgelegenheit, ein fester wöchentlicher Termin. Ladet die Nachbarschaft ein, bevor der Zaun steht. Ein Garten, den der Kiez kennt, wird weniger beschädigt und leichter verlängert.

Aufwand und Kosten

Zeit: Von der ersten Idee bis zum Vertrag sind erfahrungsgemäß Monate, nicht Wochen – Flächensuche und Genehmigung bestimmen das Tempo. Der Aufbau ist dann zwei bis drei Wochenenden mit vielen Händen. Dauerhaft kostet ein Garten eine Person mit fünf Stunden pro Woche in der Saison, plus die Gruppe.

Kosten: Erfahrungsspanne, keine Statistik. Ein erstes Jahr mit Hochbeeten, Substrat, Werkzeug, Wasseranmeldung, Versicherung und gegebenenfalls Vereinsgründung liegt realistisch zwischen einigen hundert und mehreren tausend Euro, je nach Größe und Eigenleistung. Laufend kommen Versicherung, Wasser, gelegentlich Pacht und Ersatz von Werkzeug dazu.

Wie es finanziert wird: kleine Jahresbeiträge der Mitglieder, Sachspenden aus dem Kiez, Werkzeugleihe, Projektmittel. Fast alle Fördertöpfe verlangen eine Struktur, die Rechnungen ausstellen und Verwendungsnachweise vorlegen kann – das ist das andere Argument für den Verein.

Pflege: hoch und ungleich verteilt. Der Gießplan im August ist der Lackmustest jeder Gruppe.

Was darfst du?

Öffentliche Grünanlagen. Das Grünanlagengesetz Berlin erlaubt die schonende Benutzung im Rahmen der Zweckbestimmung. Gärtnern geht darüber hinaus und bedarf deshalb der Genehmigung der zuständigen Behörde; sie kann im Einzelfall erteilt werden, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse dafür spricht und die Beseitigung der Folgen gesichert ist. Das Gesetz lässt ausdrücklich Auflagen, eine Sicherheitsleistung und Entgelte zu. Zuständig ist das Bezirksamt; bei Anlagen von gesamtstädtischer Bedeutung die Senatsverwaltung. Ohne Genehmigung ist die Nutzung eine Ordnungswidrigkeit.

Private und landeseigene Flächen. Hier gilt kein Gesetz, sondern ein Vertrag. Entscheidend sind Laufzeit, Kündigungsfrist, Haftung und Rückbau. Nutzung „auf eigene Gefahr“ ist bei öffentlichen Grünanlagen gesetzlich vorgesehen – auf einer vertraglich überlassenen Fläche ist die Haftungsfrage dagegen Verhandlungssache und gehört schriftlich geregelt.

Rechtsform. Ein Verein ist nicht zwingend. Eine informelle Gruppe kann gärtnern, und eine Kooperation mit einem bestehenden Träger – Verein, Kirchengemeinde, Schule, Nachbarschaftshaus – ersetzt oft die eigene Gründung. Ein eingetragener Verein bringt drei Dinge: Vertragsfähigkeit, Versicherbarkeit und Zugang zu Fördermitteln und Spenden.

Und was ihr nicht dürft: Bäume beschneiden oder ihren Wurzelbereich verändern, ohne die Baumschutzverordnung zu beachten, Grundwasser ohne Erlaubnis entnehmen, oder auf einer Verdachtsfläche Gemüse in den gewachsenen Boden setzen.

Passende Förderung

Ein Gemeinschaftsgarten ist keine Baumaßnahme, deshalb greifen die Gebäude- und Hofprogramme hier nicht. Was passt, sind Projektmittel: Die Stiftung Naturschutz Berlin fördert Naturschutz- und Umweltbildungsprojekte, und zwar ausdrücklich nicht nur Vereine, sondern auch natürliche Personen und Personengesellschaften – die Antragsfristen und der Stand des Antragsportals wechseln im Jahresverlauf, deshalb steht beides im Datensatz und nicht in diesem Text. Dazu kommen bezirkliche Kleinprojektmittel, Quartiersfonds und die Unterstützung der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, die für Mietergärten Fläche, Planung und Material beisteuern.

Beratung ist der unterschätzte Posten: Friedrichshain-Kreuzberg hat als Pilotbezirk eine eigene Koordinierungsstelle für gemeinschaftliches Gärtnern, die Flächen- und Regelfragen beantwortet, und Berliner Umweltverbände geben Leitfäden und Musterverträge heraus.

Stiftungsmittel der Stiftung Naturschutz Berlin

FörderprogrammPausiert

Aus ihren Stiftungsmitteln fördert die Stiftung Naturschutz Berlin Projekte, die die natürliche Umwelt in Berlin erhalten oder verbessern, sowie Umweltbildung. Für Gemeinschaftsgärten, Nachbarschaftsinitiativen und Biodiversitätsprojekte ist das einer der wen…

Träger: Stiftung Naturschutz Berlin · Gebiet: berlinweit · Leistung: Zuschuss · Frist: bis die Mittel abgerufen sind

Originalquelle · Angaben redaktionell geprüft am 13.09.2026

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Grüne Termine

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Dein nächster Schritt

Besuche in den nächsten zwei Wochen einen bestehenden Gemeinschaftsgarten in deinem oder einem Nachbarbezirk. Frag dort nach freien Beeten, nach ihrem Nutzungsvertrag und nach ihrer Wasserlösung. Wenn du danach noch gründen willst, hast du die drei Auskünfte, die dir zwei Jahre Umweg ersparen – und wahrscheinlich schon zwei Leute, die mitmachen.

Quellen

Das ist unsere eigene Zusammenstellung aus öffentlichen Quellen. Maßgeblich ist jeweils die Originalquelle; die Abrufdaten stehen dahinter.

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