Kleidung und Textilien
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Orte, Termine und weiterführende Ratgeber am Ende dieses Ratgebers kommen live aus unserem Bestand. Jede Regel im Text nennt ihre Quelle; maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.
Länger tragen, tauschen, reparieren, richtig abgeben: was du in Berlin mit Kleidung tun kannst – und was seit 2025 für Alttextilien gilt.
Rund 18 Kilogramm Kleidung kaufen wir in Deutschland laut Umweltbundesamt pro Person und Jahr – weltweit liegt der Durchschnitt bei 8 Kilogramm [1]. Das Wasser für ihre Herstellung wird fast vollständig im Ausland verbraucht [2]. Und am Ende landen in Berlin jährlich rund 31.500 Tonnen Alttextilien im Restabfall, 8,6 Kilogramm pro Person (Stand 2018) [3]. Dazwischen liegt viel Spielraum: länger tragen, tauschen, reparieren, richtig weitergeben.
Länger tragen
Die wirksamste Regel ist die einfachste: Kleidung so lange wie möglich tragen. Das Umweltbundesamt rät, beim Kauf auf Qualität zu achten – etwa auf die Dicke des Stoffes und die Festigkeit von Nähten, Knöpfen und Reißverschlüssen – und Lieblingsstücke reparieren oder ändern zu lassen [1]. Wasche so oft wie nötig, aber so wenig wie möglich; das hält die Textilien länger am Leben [1]. Kunstfasern wie Polyester oder Elastan geben beim Waschen außerdem Mikroplastik ab [1].
Einmal im Jahr den Kleiderschrank durchzusehen, schafft Platz und verhindert Fehlkäufe, rät das Umweltbundesamt [1].
Gebraucht, getauscht, geliehen
Secondhand-Läden, Flohmärkte und Kleidertauschbörsen schonen die Umwelt, weil weniger Kleidung neu hergestellt werden muss [1]. Für einen einmaligen Anlass kannst du festliche Kleidung leihen oder mieten, statt sie zu kaufen [1]. In Berlin betreibt die BSR zusätzlich das Gebrauchtwarenkaufhaus NochMall, in dem du gut Erhaltenes auch abgeben kannst, und einen kostenlosen Online-Tausch- und Verschenkmarkt [5]. Welche Secondhand-Läden und Tauschorte wir geprüft haben, zeigt der Bereich „Länger nutzen“; Reparaturangebote für Kleidung findest du ebenfalls unten.
Richtig weitergeben – seit 2025 Pflicht
Seit dem 1. Januar 2025 müssen die öffentlichen Entsorgungsträger, die für Abfälle aus privaten Haushalten zuständig sind, Textilabfälle getrennt sammeln [6]; in Berlin bietet die BSR dafür mehrere Abgabewege [4]. Für dich heißt das laut BSR: Alte Textilien gehören nicht mehr in den Restabfall, sondern in die Altkleidersammlung – außer sie sind zerschlissen, kontaminiert oder stark verschmutzt, dann weiterhin in die graue Tonne [3]. Zu den Alttextilien zählen neben Kleidung und Schuhen auch Bettwäsche, Gardinen und andere Heimtextilien [3].
So gibst du richtig ab: sauber, trocken und möglichst gewaschen, Schuhe paarweise zusammengebunden [3][4]. Auf allen 14 Recyclinghöfen der BSR stehen Altkleidercontainer für die gebührenfreie Abgabe gebrauchsfähiger, sauberer und trockener Textilien und Schuhe [4]. Taschen und Gürtel gehören in der Regel nicht in die Altkleidersammlung – du kannst sie aber spenden oder gebraucht verkaufen [3]. Gut erhaltene Schlafsäcke und Isomatten nimmt die Berliner Stadtmission für Menschen in Not entgegen [3].
Seriöse Sammlungen erkennen
Nicht jeder Container am Straßenrand ist genehmigt. Seriöse Sammler geben laut BSR vollständige Kontaktdaten an und sind für Rückfragen erreichbar; Container ohne nachprüfbare Kontaktdaten auf Grünstreifen, Parkplätzen oder unbebauten Grundstücken stehen häufig ohne Genehmigung [3]. Gut erhaltene Kleidung kannst du auch direkt Organisationen geben, die gemeinnützige Zwecke verfolgen [1]; Kleiderkammern und Spendenannahmen in Berlin findest du ebenfalls auf hauptstadt.net (siehe unten).
Orte und Termine dazu
Im nächsten Monat stehen dazu keine Termine im Kalender. Alle kommenden Termine dieser Art
RatgeberGut erhaltene Dinge weitergeben
Quellen
| Nr. | Quelle | Herausgeber | URL | Stand laut Quelle | Abgerufen |
|---|---|---|---|---|---|
| [1] | Kleidung bewusst und nachhaltig konsumieren | Umweltbundesamt | https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/bekleidung | kein Seitendatum | 17.10.2026 |
| [2] | Wassernutzung privater Haushalte | Umweltbundesamt | https://www.umweltbundesamt.de/daten/private-haushalte-konsum/wohnen/wassernutzung-privater-haushalte | Daten 2022 | 17.10.2026 |
| [3] | Altkleider: Wiederverwenden und entsorgen | Berliner Stadtreinigung (BSR) | https://www.bsr.de/altkleider | kein Seitendatum | 18.10.2026 |
| [4] | Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien ab 01.01.2025 | BSR | https://www.bsr.de/getrenntsammlungspflicht | 02.01.2025 | 18.10.2026 |
| [5] | Tausch- und Verschenkmarkt Berlin (mit Abschnitt NochMall) | BSR | https://www.bsr.de/tausch-und-verschenkmarkt | kein Seitendatum | 17.10.2026 |
| [6] | Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), § 20 Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Abs. 2 Satz 1 Nr. 6, Satz 2) | Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de) | https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/__20.html | geltende Fassung, kein Datum auf der Einzelnorm | 18.10.2026 |