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Selbst beitragen — Nachhaltig im Alltag

Kleidung und Textilien

Stand:

Orte, Termine und weiterführende Ratgeber am Ende dieses Ratgebers kommen live aus unserem Bestand. Jede Regel im Text nennt ihre Quelle; maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

Länger tragen, tauschen, reparieren, richtig abgeben: was du in Berlin mit Kleidung tun kannst – und was seit 2025 für Alttextilien gilt.

Rund 18 Kilogramm Kleidung kaufen wir in Deutschland laut Umweltbundesamt pro Person und Jahr – weltweit liegt der Durchschnitt bei 8 Kilogramm [1]. Das Wasser für ihre Herstellung wird fast vollständig im Ausland verbraucht [2]. Und am Ende landen in Berlin jährlich rund 31.500 Tonnen Alttextilien im Restabfall, 8,6 Kilogramm pro Person (Stand 2018) [3]. Dazwischen liegt viel Spielraum: länger tragen, tauschen, reparieren, richtig weitergeben.

Länger tragen

Die wirksamste Regel ist die einfachste: Kleidung so lange wie möglich tragen. Das Umweltbundesamt rät, beim Kauf auf Qualität zu achten – etwa auf die Dicke des Stoffes und die Festigkeit von Nähten, Knöpfen und Reißverschlüssen – und Lieblingsstücke reparieren oder ändern zu lassen [1]. Wasche so oft wie nötig, aber so wenig wie möglich; das hält die Textilien länger am Leben [1]. Kunstfasern wie Polyester oder Elastan geben beim Waschen außerdem Mikroplastik ab [1].

Einmal im Jahr den Kleiderschrank durchzusehen, schafft Platz und verhindert Fehlkäufe, rät das Umweltbundesamt [1].

Gebraucht, getauscht, geliehen

Secondhand-Läden, Flohmärkte und Kleidertauschbörsen schonen die Umwelt, weil weniger Kleidung neu hergestellt werden muss [1]. Für einen einmaligen Anlass kannst du festliche Kleidung leihen oder mieten, statt sie zu kaufen [1]. In Berlin betreibt die BSR zusätzlich das Gebrauchtwarenkaufhaus NochMall, in dem du gut Erhaltenes auch abgeben kannst, und einen kostenlosen Online-Tausch- und Verschenkmarkt [5]. Welche Secondhand-Läden und Tauschorte wir geprüft haben, zeigt der Bereich „Länger nutzen“; Reparaturangebote für Kleidung findest du ebenfalls unten.

Richtig weitergeben – seit 2025 Pflicht

Seit dem 1. Januar 2025 müssen die öffentlichen Entsorgungsträger, die für Abfälle aus privaten Haushalten zuständig sind, Textilabfälle getrennt sammeln [6]; in Berlin bietet die BSR dafür mehrere Abgabewege [4]. Für dich heißt das laut BSR: Alte Textilien gehören nicht mehr in den Restabfall, sondern in die Altkleidersammlung – außer sie sind zerschlissen, kontaminiert oder stark verschmutzt, dann weiterhin in die graue Tonne [3]. Zu den Alttextilien zählen neben Kleidung und Schuhen auch Bettwäsche, Gardinen und andere Heimtextilien [3].

So gibst du richtig ab: sauber, trocken und möglichst gewaschen, Schuhe paarweise zusammengebunden [3][4]. Auf allen 14 Recyclinghöfen der BSR stehen Altkleidercontainer für die gebührenfreie Abgabe gebrauchsfähiger, sauberer und trockener Textilien und Schuhe [4]. Taschen und Gürtel gehören in der Regel nicht in die Altkleidersammlung – du kannst sie aber spenden oder gebraucht verkaufen [3]. Gut erhaltene Schlafsäcke und Isomatten nimmt die Berliner Stadtmission für Menschen in Not entgegen [3].

Seriöse Sammlungen erkennen

Nicht jeder Container am Straßenrand ist genehmigt. Seriöse Sammler geben laut BSR vollständige Kontaktdaten an und sind für Rückfragen erreichbar; Container ohne nachprüfbare Kontaktdaten auf Grünstreifen, Parkplätzen oder unbebauten Grundstücken stehen häufig ohne Genehmigung [3]. Gut erhaltene Kleidung kannst du auch direkt Organisationen geben, die gemeinnützige Zwecke verfolgen [1]; Kleiderkammern und Spendenannahmen in Berlin findest du ebenfalls auf hauptstadt.net (siehe unten).

Orte und Termine dazu

Kleidung gebraucht kaufenLänger nutzen · 7 Orte

Kleidung abgebenLänger nutzen · 11 Orte

Kleidung reparieren lassenReparieren · 8 Orte

Im nächsten Monat stehen dazu keine Termine im Kalender. Alle kommenden Termine dieser Art

RatgeberGut erhaltene Dinge weitergeben

Quellen

Nr.QuelleHerausgeberURLStand laut QuelleAbgerufen
[1]Kleidung bewusst und nachhaltig konsumierenUmweltbundesamthttps://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/bekleidungkein Seitendatum17.10.2026
[2]Wassernutzung privater HaushalteUmweltbundesamthttps://www.umweltbundesamt.de/daten/private-haushalte-konsum/wohnen/wassernutzung-privater-haushalteDaten 202217.10.2026
[3]Altkleider: Wiederverwenden und entsorgenBerliner Stadtreinigung (BSR)https://www.bsr.de/altkleiderkein Seitendatum18.10.2026
[4]Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien ab 01.01.2025BSRhttps://www.bsr.de/getrenntsammlungspflicht02.01.202518.10.2026
[5]Tausch- und Verschenkmarkt Berlin (mit Abschnitt NochMall)BSRhttps://www.bsr.de/tausch-und-verschenkmarktkein Seitendatum17.10.2026
[6]Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), § 20 Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Abs. 2 Satz 1 Nr. 6, Satz 2)Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/__20.htmlgeltende Fassung, kein Datum auf der Einzelnorm18.10.2026
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