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Gründen in Berlin: Schritt für Schritt

Diese Seite erklärt Wege und nennt Quellen. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Was für dein Vorhaben gilt, klärst du mit einer Beratungsstelle oder der zuständigen Behörde.

Ausgangsfrage

Ich habe eine Geschäftsidee und will in Berlin starten. Welche Anmeldungen brauche ich, in welcher Reihenfolge, und wer hilft mir dabei?

Kurz vorweg: Ob du ein Gewerbe anmelden musst, hängt von der Tätigkeit ab. Laut ServicePortal Berlin ist die Anmeldung nötig, wenn du einen selbstständigen Gewerbebetrieb mit festem Betriebssitz beginnst. Freie Berufe sind unter anderem von dieser Pflicht ausgenommen [1]. Dem Finanzamt Auskunft geben musst du aber auch, wenn du einen freien Beruf ausübst [3].

Schritte

  1. Beraten lassen. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe nennt Anlaufstellen in den Bezirken, an Hochschulen und bei den Kammern. Handwerkskammer und IHK Berlin bieten laut dieser Seite „Erstberatungen für Gründung, Übernahme und Einstieg in die Selbstständigkeit“ [7]. Weitere Stellen findest du unter Beratung.
  2. Rechtsform festlegen. Von der Rechtsform hängt ab, welche Anmeldungen folgen. Ins Handelsregister müssen laut Existenzgründungsportal des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE) unter anderem eingetragene Kaufleute, GmbH, UG (haftungsbeschränkt), OHG, KG und AG. Angehörige der Freien Berufe werden dort nicht eingetragen [4]. Mehr im Ratgeber Rechtsform wählen.
  3. Handelsregister, falls nötig. Das Register führen die Amtsgerichte. Die Anmeldung „muss notariell beglaubigt werden“; seit dem 1. August 2022 geht das auch im Online-Verfahren [4]. Der Einheitliche Ansprechpartner Berlin erklärt die Eintragung für e.K., GmbH, KG und OHG [5].
  4. Gewerbe anmelden. Zuständig ist das Ordnungsamt des Bezirks, in dem dein Betriebssitz liegt [1]. Die Anmeldung ist „gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs vorzunehmen“ [1]. Das geht online, mit oder ohne BundID-Konto, oder vor Ort im Ordnungsamt [1]. Das ServicePortal nennt eine Gebühr von 26,00 Euro je Einzelgewerbe und 15,00 Euro bei Online-Abwicklung [1]. Eine GmbH oder UG in Gründung reicht den notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag und die Zustimmungserklärungen der Gesellschafter ein [1]. Einen Unterschied zwischen Kleingewerbe und Gewerbe gibt es gewerberechtlich nicht [2]. Manche Gewerbe brauchen zusätzlich eine Erlaubnis [1].
  5. Handwerk: Eintrag bei der Kammer. Wer ein Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe gründet, muss sich bei der Handwerkskammer eintragen lassen [4]. Das Gründungsteam der Handwerkskammer Berlin bietet dafür „kostenlose Unterstützung bei der Erledigung der Anmeldeformalitäten“ [6]. Wer ein anderes Gewerbe anmeldet, wird automatisch Mitglied der IHK; ausgenommen sind laut BMWE Handwerk und Landwirtschaft [4].
  6. Beim Finanzamt anmelden. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung übermittelst du elektronisch über Mein ELSTER; nur bei der Gründung eines Vereins gilt das noch nicht [3]. Laut BMWE muss der Fragebogen „innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung“ beim Finanzamt sein [4]. Danach teilt dir das Finanzamt die Steuernummer mit, die du für Rechnungen brauchst [4]. Die Gewerbeanmeldung geht zwar auch an das Finanzamt [1], den Fragebogen musst du laut BMWE aber selbst übermitteln [4]. Gebühren fallen laut ServicePortal keine an [3].
  7. Versicherung und erste Beschäftigte. Wer ein Unternehmen eröffnet, muss laut BMWE mit der zuständigen Berufsgenossenschaft klären, ob Versicherungspflicht besteht [4]. Wer Beschäftigte, Minijobber oder Auszubildende hat, braucht eine Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit [4]. Mehr im Ratgeber Team und Räume finden.
  8. Online bündeln. Viele gründungsbezogene Verwaltungsleistungen lassen sich laut Senatsverwaltung über den Digitalen Wirtschaftsservice (DIWI) erledigen [8].

Zuständigkeiten

WasStelleQuelleStand
GewerbeanmeldungOrdnungsamt des Bezirks, in dem der Betriebssitz liegt[1]kein Seitendatum; abgerufen 06.11.2026
Steuerliche Erfassung, Steuernummerregionales Finanzamt (natürliche Personen, Personengesellschaften); Finanzamt für Körperschaften (Kapitalgesellschaften)[3]kein Seitendatum; abgerufen 06.11.2026
Eintrag ins HandelsregisterAmtsgericht (Registergericht); Beglaubigung der Anmeldung durch ein Notariat[4]kein Seitendatum; abgerufen 06.11.2026
Eintrag in die HandwerksrolleHandwerkskammer Berlin[4], [6][4] kein Seitendatum, [6] Stand 12.03.2026; abgerufen 06.11.2026
Gesetzliche Unfallversicherungzuständige Berufsgenossenschaft[4]kein Seitendatum; abgerufen 06.11.2026
Betriebsnummer für BeschäftigteBetriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit[4]kein Seitendatum; abgerufen 06.11.2026
Beratung zur GründungHandwerkskammer Berlin, IHK Berlin, Wirtschaftsförderung des Bezirks[7]kein Seitendatum; abgerufen 06.11.2026
Informationen und Online-Verfahren rund ums GründenEinheitlicher Ansprechpartner Berlin[2]kein Seitendatum; abgerufen 06.11.2026

Stellen aus dem Verzeichnis des Portals, ohne Rangfolge:

  • Anlaufstellen für Gründungen (Übersicht der Senatsverwaltung) · berlinweit
    Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe stellt auf ihrer Seite Anlaufstellen für Gründungen in Berlin zusammen, von der ersten Idee bis zur Gründung, darunter Ansprechpartner an Hochschulen.
  • Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie · berlinweit
    Berlin Partner, Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landes Berlin, bietet Wirtschafts- und Technologieförderung für Unternehmen, Investoren und Wissenschaftseinrichtungen; die Beratungs-Services sind kostenfrei.
  • Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg · berlinweit
    Die Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg übernimmt das Risiko, wenn für die Finanzierung einer Gründung Sicherheiten fehlen; mit BBBwelcome auch für Vorhaben von Nicht-EU-Angehörigen und Geflüchteten.
  • Büro für Wirtschaftsförderung Pankow · Pankow
    Das Büro für Wirtschaftsförderung des Bezirks Pankow unterstützt Unternehmen, Gründende und Gewerbetreibende bei Fragen zum Standort, zu Ansiedlung und Gewerbeflächen, Fördermöglichkeiten und Unternehmensentwicklung.
  • Einheitlicher Ansprechpartner Berlin (EA) · berlinweit
    Der Einheitliche Ansprechpartner Berlin hilft Unternehmerinnen und Unternehmern und solchen, die es werden wollen, bei Verwaltungsfragen; Verfahren wie die Gewerbeanmeldung lassen sich über eine zentrale Stelle regeln.

Alle passenden ansehen (19)

Nächster Schritt

Die Leistungsbeschreibung zur Gewerbeanmeldung lesen. Sie nennt Unterlagen, Gebühren und dein Ordnungsamt [1]: service.berlin.de/dienstleistung/121921

Quellen

  1. Gewerbe anmelden, Land Berlin, ServicePortal (zuständig: Ordnungsämter der Bezirke). Stand: kein Seitendatum. Abgerufen am 06.11.2026.
  2. Gründen: Alles rund um den Start Ihres neuen Unternehmens (z.B. Gewerbeanmeldung), Einheitlicher Ansprechpartner Berlin, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Stand: kein Seitendatum. Abgerufen am 06.11.2026.
  3. Gründungen – steuerliche Anmeldung von Unternehmen, Gesellschaften, Vereinen, Gewerben, Selbständigkeit oder land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit, Land Berlin, ServicePortal (zuständig: Berliner Finanzämter). Stand: kein Seitendatum. Abgerufen am 06.11.2026.
  4. Existenzgründungsportal – Behörden, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Stand: kein Seitendatum. Abgerufen am 06.11.2026.
  5. Eintragung ins Handelsregister, Einheitlicher Ansprechpartner Berlin, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Stand: kein Seitendatum. Abgerufen am 06.11.2026.
  6. Beratungsangebote für Ihre Neugründung, Betriebsübernahme oder Beteiligung, Handwerkskammer Berlin. Stand: 12.03.2026. Abgerufen am 06.11.2026.
  7. Anlaufstellen (Gründen in Berlin), Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Stand: kein Seitendatum. Abgerufen am 06.11.2026.
  8. Gründung & Durchstarten (Gründen in Berlin), Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Stand: kein Seitendatum. Abgerufen am 06.11.2026.
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