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Nachhaltig und sozial gründen

Diese Seite erklärt Wege und nennt Quellen. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Was für dein Vorhaben gilt, klärst du mit einer Beratungsstelle oder der zuständigen Behörde.

Ausgangsfrage

Mein Unternehmen soll ein soziales oder ökologisches Ziel verfolgen. Welche Rechtsformen und Nachweise gibt es, und wer berät und fördert soziale Gründungen in Berlin?

Kurz vorweg: Dieses Portal vergibt kein Siegel und bewertet keine Wirkung. Soziale Unternehmen sind laut Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe „nicht an einer bestimmten Rechtsform erkennbar“; sie sind etwa als e.V., eG, GmbH oder gGmbH organisiert, und auch Ein-Personen-Unternehmen können dazugehören [1].

Schritte

  1. Begriff klären. Die Senatsverwaltung zählt Soziale Unternehmen zur Sozialen Ökonomie, die in erster Linie soziale und ökologische Ziele verfolgt [1]. Zusätzlich versteht sie darunter Unternehmen, die „ihre Einnahmen zu mindestens 25 – 50 % am Markt“ erzielen; der Prozentsatz unterscheidet sich je nach Förderprogramm [1].
  2. Gemeinnützig gründen: gGmbH. Gemeinnützige Zwecke verfolgt eine Körperschaft laut § 52 AO, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, „die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern“ [7]. Eine GmbH mit ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken darf die Abkürzung gGmbH führen [6]. Erfüllt die Satzung die Voraussetzungen, erteilt das Finanzamt laut ServicePortal einen Feststellungsbescheid nach § 60a AO [8]. Der Freistellungsbescheid folgt nach Prüfung der tatsächlichen Geschäftsführung, meist für die drei vorangegangenen Jahre; zuständig ist in der Regel das Finanzamt für Körperschaften I [8].
  3. Gemeinsam wirtschaften: eG. Eine Genossenschaft fördert laut § 1 GenG den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb [9]. Sie muss einem Prüfungsverband angehören [10]. Mehr im Ratgeber Rechtsform wählen.
  4. Verantwortungseigentum: noch keine eigene Rechtsform. Laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) gilt: „Die vom Gesetzgeber vorgegebenen Rechtsformen sind abschließend.“ [11] Am 04.03.2026 haben Bundesjustizministerium (BMJV) und Bundesfinanzministerium ein Rahmenkonzept für eine neue Rechtsform vorgelegt: die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) [13]. Das Vermögen soll in der Gesellschaft verbleiben, Gewinne sollen reinvestiert werden; die Pressemitteilung verbindet das mit dem Begriff Verantwortungseigentum [13]. Es handelt sich um einen „noch nicht in der Bundesregierung abgestimmten Diskussionsvorschlag“ [13]. Stand beim BMJV: Entwurf, zuletzt aktualisiert am 16.06.2026 [12].
  5. Wirkung belegen. Zur Gemeinwohl-Bilanz (Common Good Balance Sheet) schreibt ECOnGOOD über Unternehmen: „Through the Common Good Balance Sheet, they can examine and document how their business practices affect stakeholders and their environment.“ [14] Für Merkmale im Verzeichnis verlangt dieses Portal feste Nachweise:
    • gemeinnützig: Rechtsform gGmbH oder gUG im Impressum oder Freistellungsbescheid laut eigener Seite;
    • Gemeinwohl-Bilanz veröffentlicht: veröffentlichte Bilanz mit Jahr;
    • B-Corp-zertifiziert: Eintrag im B-Corp-Verzeichnis, von Hand geprüft;
    • Verantwortungseigentum: Satzung oder eigene Erklärung zu Rechtsform und Struktur.
    Selbstauskunft und Beleg sind sichtbar unterschieden; ein abgelaufener Nachweis entfernt das Merkmal.
  6. Beratung. Social Economy Berlin ist ein Projekt des Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland e.V. (SEND) und des Technologie-Netzwerk Berlin (TechNet) e.V., gefördert durch die Senatsverwaltung [2]. Es bietet „Kostenfreie Beratung und Capacity Building Maßnahmen für Soziale Gründer:innen und Unternehmer:innen“ [2]. Weitere Stellen findest du unter Beratung.
  7. Förderung. Die Investitionsbank Berlin (IBB) hat ihre Förderprogramme der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung seit Oktober 2018 auch für Berliner Sozialunternehmen geöffnet [4]. Einschränkungen gelten für gemeinnützige Unternehmen, die für ihre Leistungen wesentlich auf staatliche Zuschüsse oder Zahlungen von Sozialversicherungsträgern ausgerichtet sind [4]. Beim GründungsBONUS Plus etwa sind „wirtschaftlich tätige Sozialunternehmen“ antragsberechtigt [5]. BBBsocial der BürgschaftsBank Berlin ist laut Senatsverwaltung „ein Bürgschaftsprogramm speziell für Soziale Unternehmen“ [3]. Weitere Programme stehen in der Förderliste.

Zuständigkeiten

WasStelleQuelleStand
Beratung für soziale GründungenSocial Economy Berlin (SEND e.V. und TechNet e.V.)[2]kein Seitendatum; abgerufen 06.11.2026
Feststellung der Satzung, Freistellungsbescheidin der Regel Finanzamt für Körperschaften I[8]kein Seitendatum; abgerufen 06.11.2026
Pflichtprüfung der eGgenossenschaftlicher Prüfungsverband[10]kein Seitendatum; abgerufen 06.11.2026
Förderprogramme für SozialunternehmenInvestitionsbank Berlin (IBB)[4], [5]kein Seitendatum; abgerufen 06.11.2026
Bürgschaften (BBBsocial)BürgschaftsBank Berlin[3]kein Seitendatum; abgerufen 06.11.2026
Gesetzesvorhaben GmgVBMJV und Bundesministerium der Finanzen[12], [13][12] Stand 16.06.2026, [13] Stand 04.03.2026; abgerufen 06.11.2026

Stellen aus dem Verzeichnis des Portals, ohne Rangfolge:

  • Anlaufstellen für Gründungen (Übersicht der Senatsverwaltung) · berlinweit
    Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe stellt auf ihrer Seite Anlaufstellen für Gründungen in Berlin zusammen, von der ersten Idee bis zur Gründung, darunter Ansprechpartner an Hochschulen.
  • Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie · berlinweit
    Berlin Partner, Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landes Berlin, bietet Wirtschafts- und Technologieförderung für Unternehmen, Investoren und Wissenschaftseinrichtungen; die Beratungs-Services sind kostenfrei.
  • Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg · berlinweit
    Die Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg übernimmt das Risiko, wenn für die Finanzierung einer Gründung Sicherheiten fehlen; mit BBBwelcome auch für Vorhaben von Nicht-EU-Angehörigen und Geflüchteten.
  • Büro für Wirtschaftsförderung Pankow · Pankow
    Das Büro für Wirtschaftsförderung des Bezirks Pankow unterstützt Unternehmen, Gründende und Gewerbetreibende bei Fragen zum Standort, zu Ansiedlung und Gewerbeflächen, Fördermöglichkeiten und Unternehmensentwicklung.
  • Einheitlicher Ansprechpartner Berlin (EA) · berlinweit
    Der Einheitliche Ansprechpartner Berlin hilft Unternehmerinnen und Unternehmern und solchen, die es werden wollen, bei Verwaltungsfragen; Verfahren wie die Gewerbeanmeldung lassen sich über eine zentrale Stelle regeln.

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Programme aus der Förderliste des Portals, ohne Rangfolge:

  • Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg (BPW) · Länder Berlin und Brandenburg (gemeinsame Initiative), kofinanziert von der Europäischen Union
    Wettbewerb mit kostenlosen Seminaren, Workshops und Beratung für Gründungsinteressierte in Berlin und Brandenburg; Konzepte lassen sich in drei Phasen einreichen und werden mit Feedback bewertet.
  • Berlin Start · Land Berlin, Investitionsbank Berlin (IBB), mit Bürgschaft der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH
    Gründungskredit über die Hausbank, abgesichert durch eine Bürgschaft der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg, für Gründungen, Übernahmen und Unternehmen bis sieben Jahre nach Gründung; Investitionsstandort Berlin.
  • Erasmus for Young Entrepreneurs · Europäische Union, Europäische Kommission
    EU-Austausch: neue oder angehende Gründende arbeiten 1 bis 6 Monate bei erfahrenen Unternehmerinnen oder Unternehmern in einem anderen Teilnahmeland; Zuschuss zu Reise- und Aufenthaltskosten, Teilnahme kostenfrei.
  • ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077) · Bund, KfW (ERP-Sondervermögen), mit Garantie einer Bürgschaftsbank
    KfW-Kredit für Gründung, Übernahme sowie Festigung und Erweiterung in den ersten fünf Jahren; eine Bürgschaftsbank übernimmt eine Garantie, weitere Sicherheiten sind nicht nötig. Antrag über einen Finanzierungspartner.
  • ERP-Gründerkredit – StartGeld (067) · Bund, KfW (ERP-Sondervermögen)
    Förderkredit der KfW für Gründungen, Übernahmen und junge Unternehmen bis fünf Jahre, im Haupt- oder Nebenerwerb, auch gemeinnützige; für Investitionen und Betriebsmittel. Antrag über einen Finanzierungspartner.

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Nächster Schritt

Bei Social Economy Berlin beraten lassen. Die Senatsverwaltung beschreibt das Angebot und verweist auf die Website des Projekts [2]: berlin.de – Social Economy Berlin

Quellen

  1. Soziales Unternehmertum in Berlin, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Stand: kein Seitendatum. Abgerufen am 06.11.2026.
  2. Social Economy Berlin, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Stand: kein Seitendatum. Abgerufen am 06.11.2026.
  3. Finanzielle Fördermöglichkeiten (Soziale Ökonomie), Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Stand: kein Seitendatum. Abgerufen am 06.11.2026.
  4. Social Entrepreneurs | Förderung für Berliner Sozialunternehmen, Investitionsbank Berlin (IBB). Stand: kein Seitendatum. Abgerufen am 06.11.2026.
  5. GründungsBONUS Plus, Investitionsbank Berlin (IBB). Stand: kein Seitendatum. Abgerufen am 06.11.2026.
  6. § 4 GmbHG – Firma, BMJV, gesetze-im-internet.de. Stand: kein Seitendatum. Abgerufen am 06.11.2026.
  7. § 52 AO – Gemeinnützige Zwecke, BMJV, gesetze-im-internet.de. Stand: kein Seitendatum. Abgerufen am 06.11.2026.
  8. Körperschaftsteuer – Freistellungsbescheid (Anerkennung der Gemeinnützigkeit), Land Berlin, ServicePortal (zuständig: Finanzamt für Körperschaften I). Stand: kein Seitendatum. Abgerufen am 06.11.2026.
  9. § 1 GenG – Wesen der Genossenschaft, BMJV, gesetze-im-internet.de. Stand: kein Seitendatum. Abgerufen am 06.11.2026.
  10. § 54 GenG – Pflichtmitgliedschaft im Prüfungsverband, BMJV, gesetze-im-internet.de. Stand: kein Seitendatum. Abgerufen am 06.11.2026.
  11. Existenzgründungsportal – Rechtsformen, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Stand: kein Seitendatum. Abgerufen am 06.11.2026.
  12. Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (Gesetzgebungsverfahren), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Stand: 16.06.2026. Abgerufen am 06.11.2026.
  13. Pressemitteilung Nr. 15/2026: Eine neue Rechtsform für nachhaltiges Unternehmertum, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Stand: 04.03.2026. Abgerufen am 06.11.2026.
  14. Economy for the Common Good – Home, ECOnGOOD (Economy for the Common Good). Stand: kein Seitendatum. Abgerufen am 06.11.2026.
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