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Rechtsform wählen: von Einzelunternehmen bis eG und gGmbH

Diese Seite erklärt Wege und nennt Quellen. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Was für dein Vorhaben gilt, klärst du mit einer Beratungsstelle oder der zuständigen Behörde.

Ausgangsfrage

Ich gründe allein oder im Team. Welche Rechtsformen gibt es, worin unterscheiden sie sich, und wer hilft bei der Entscheidung?

Kurz vorweg: Dieses Portal empfiehlt keine Rechtsform. Es gibt wieder, was das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) und die Gesetze sagen. Laut BMWE entscheidet die Wahl der Rechtsform, „wer mit welchem Vermögen in welchem Umfang haftet, welche Steuern gezahlt werden und welche rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden müssen“ [1]. Außerdem gilt: „Die vom Gesetzgeber vorgegebenen Rechtsformen sind abschließend.“ Eine eigene Rechtsform zu erfinden, ist laut BMWE nicht möglich [1].

Schritte

  1. Ausgangslage klären. Laut BMWE unterscheiden sich die Rechtsformen vor allem in der Haftung. Wichtig ist auch, ob du allein oder mit Partnern startest und ob du ein Gewerbe betreibst oder freiberuflich arbeitest [1].
  2. Formen vergleichen. Die Übersicht des BMWE nennt unter anderem [1]:
    • Einzelunternehmen: eine Person, kein Mindestkapital, Haftung „unbeschränkt mit Geschäfts- und Privatvermögen“.
    • GbR: mindestens zwei Personen, kein festes Kapital; Gesellschaft und Gesellschafter haften auch mit dem Privatvermögen.
    • e.K. (eingetragene Kauffrau, eingetragener Kaufmann): eine Person, Eintrag ins Handelsregister, unbeschränkte Haftung.
    • GmbH: ab einer Person, Mindeststammkapital 25.000 Euro, davon 12.500 Euro bei der Gründung einzuzahlen, Gesellschaftsvertrag mit notarieller Beurkundung.
    • UG (haftungsbeschränkt): Stammkapital ab 1 Euro je Gesellschafter, bei der Gründung voll einzuzahlen, nur Bargründung.
    • eG (Genossenschaft): mindestens drei Gründungsmitglieder, kein Mindestkapital, Haftung in der Regel auf das Vermögen der Genossenschaft beschränkt, Pflichtprüfung durch einen Prüfungsverband vor der Eintragung.
    Weitere Formen wie OHG, KG und AG stehen in derselben Übersicht [1].
  3. Im Gesetz nachlesen. Das Stammkapital einer GmbH „muß mindestens fünfundzwanzigtausend Euro betragen“ (§ 5 GmbHG) [2]. Liegt es darunter, muss die Firma die Bezeichnung Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt) führen. Die Anmeldung ist erst zulässig, wenn das Stammkapital voll eingezahlt ist, und Sacheinlagen sind ausgeschlossen (§ 5a GmbHG) [3]. Außerdem muss die UG ein Viertel ihres Jahresüberschusses, gemindert um einen Verlustvortrag, in eine gesetzliche Rücklage einstellen [3].
  4. Genossenschaft (eG). Ihr Zweck ist laut § 1 GenG, „den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern“ [5]. Jede Genossenschaft „muss einem Verband angehören, dem das Prüfungsrecht verliehen ist (Prüfungsverband)“ [6]. Dieser Verband prüft vor der Eintragung ins Genossenschaftsregister [1].
  5. gGmbH. Eine GmbH, die „ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke nach den §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung“ verfolgt, darf die Abkürzung gGmbH führen (§ 4 GmbHG) [4]. Ob die Satzung die steuerlichen Voraussetzungen erfüllt, bestätigt das Finanzamt mit einem Feststellungsbescheid nach § 60a AO. In Berlin ist dafür in der Regel das Finanzamt für Körperschaften I zuständig [8]. Mehr im Ratgeber Nachhaltig und sozial gründen.
  6. Namen prüfen. Die Firma einer GmbH muss die Bezeichnung Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine verständliche Abkürzung enthalten [4]. Unternehmen im Handels- oder Genossenschaftsregister müssen laut BMWE die Rechtsform immer im Namen angeben [1].
  7. Beraten lassen. Das BMWE rät, Steuerberatung und Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt in die Entscheidung einzubeziehen; als Einstieg nennt es den Rechtsformfinder der Gründerplattform [1]. Ein späterer Wechsel der Rechtsform ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, kann aber steuerliche Folgen haben [1]. Ihre Mitglieder berät die Rechtsabteilung der Handwerkskammer Berlin kostenlos, unter anderem zu Rechtsformwahl und Gesellschaftsvertrag [9]. Weitere Stellen findest du unter Beratung.

Zuständigkeiten

WasStelleQuelleStand
Beurkundung des Gesellschaftsvertrags (GmbH, UG)Notariat[1]kein Seitendatum; abgerufen 06.11.2026
Beglaubigung der HandelsregisteranmeldungNotariat[7]kein Seitendatum; abgerufen 06.11.2026
Eintrag ins HandelsregisterAmtsgericht (Registergericht)[7]kein Seitendatum; abgerufen 06.11.2026
Pflichtprüfung vor der Eintragung (eG)genossenschaftlicher Prüfungsverband[1], [6]kein Seitendatum; abgerufen 06.11.2026
Feststellung der Satzungsvoraussetzungen (gGmbH)in der Regel Finanzamt für Körperschaften I[8]kein Seitendatum; abgerufen 06.11.2026
Rechtsberatung für Mitglieder im HandwerkHandwerkskammer Berlin, Rechtsabteilung[9]Stand 05.01.2026; abgerufen 06.11.2026

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Nächster Schritt

Die Rechtsformen-Übersicht des BMWE lesen. Sie vergleicht Kapital, Haftung, Register und Formvorschriften [1]: existenzgruendungsportal.de – Rechtsformen

Quellen

  1. Existenzgründungsportal – Rechtsformen, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Stand: kein Seitendatum. Abgerufen am 06.11.2026.
  2. § 5 GmbHG – Stammkapital; Geschäftsanteil, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de). Stand: kein Seitendatum. Abgerufen am 06.11.2026.
  3. § 5a GmbHG – Unternehmergesellschaft, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de). Stand: kein Seitendatum. Abgerufen am 06.11.2026.
  4. § 4 GmbHG – Firma, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de). Stand: kein Seitendatum. Abgerufen am 06.11.2026.
  5. § 1 GenG – Wesen der Genossenschaft, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de). Stand: kein Seitendatum. Abgerufen am 06.11.2026.
  6. § 54 GenG – Pflichtmitgliedschaft im Prüfungsverband, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de). Stand: kein Seitendatum. Abgerufen am 06.11.2026.
  7. Existenzgründungsportal – Behörden, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Stand: kein Seitendatum. Abgerufen am 06.11.2026.
  8. Körperschaftsteuer – Freistellungsbescheid (Anerkennung der Gemeinnützigkeit), Land Berlin, ServicePortal (zuständig: Finanzamt für Körperschaften I). Stand: kein Seitendatum. Abgerufen am 06.11.2026.
  9. Persönliche Rechtsberatung, Handwerkskammer Berlin. Stand: 05.01.2026. Abgerufen am 06.11.2026.
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