Aktion oder Versammlung anmelden
Dieser Ratgeber erklärt Wege und nennt amtliche Quellen. Er ist keine Rechtsberatung. Ob und wie eine Regel für deine Aktion gilt, klärt die zuständige Behörde.
Ausgangsfrage
Wir wollen auf der Straße auf ein Anliegen aufmerksam machen — mit einer Kundgebung, einem Demonstrationszug oder einem Infostand. Was müssen wir wo anmelden?
Kurz vorweg: Eine Versammlung unter freiem Himmel wird bei der Versammlungsbehörde der Polizei Berlin angezeigt [1]. Ein Infostand ohne Versammlungscharakter ist dagegen eine Nutzung des Straßenlands, für die das Bezirksamt eine Erlaubnis erteilt [2]. Welcher Weg passt, hängt davon ab, was ihr vorhabt.
Schritte
1. Klären, was ihr plant.
- Versammlung oder Aufzug: Laut Versammlungsbehörde müssen „Demonstrationen unter freiem Himmel (das Versammlungsfreiheitsgesetz Berlin
spricht von ‚Versammlungen und Aufzügen‘) … rechtzeitig bei der Versammlungsbehörde angezeigt werden“ [1].
- Infostand: Laut Bezirksamt Mitte sind Informationsstände im öffentlichen Straßenland „eine erlaubnispflichtige Sondernutzung“ [2].
- Flyer verteilen ohne Aufbauten: Laut Bezirksamt Mitte ist das „keine Sondernutzung, muss aber vom Ordnungsamt genehmigt werden“ [2].
- Wo die Grenze im Einzelfall liegt, entscheidet die Behörde — im Zweifel vorher dort nachfragen.
2. Versammlung: Frist beachten. § 12 Abs. 1 VersFG BE, wie ihn die Versammlungsbehörde wiedergibt: Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel veranstalten will, „hat dies der zuständigen Behörde spätestens 48 Stunden vor der Einladung zu der Versammlung anzuzeigen“ [1]. Maßgeblich ist also der Zeitpunkt der Einladung, nicht der Versammlungstag. Für Eilversammlungen und Spontanversammlungen gelten nach § 12 Abs. 6 und 7 Sonderregeln [1].
3. Versammlung: Angaben zusammenstellen. Nach § 12 Abs. 2 VersFG BE muss die Anzeige „den geplanten Ablauf der Versammlung nach Ort, Zeit und Thema bezeichnen, bei Aufzügen auch den beabsichtigten Streckenverlauf“, dazu Name, Anschrift und Erreichbarkeit der anzeigenden und der leitenden Person [1]. Wer Ordnerinnen und Ordner einsetzt, teilt ihre voraussichtliche Zahl mit (Abs. 4); wesentliche Änderungen werden unverzüglich nachgemeldet (Abs. 5) [1].
4. Versammlung: Anzeige abgeben. Die Anzeige ist laut § 12 Abs. 1 „schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift“ möglich [1]. Die Versammlungsbehörde nennt dafür die Internetwache der Polizei Berlin sowie ein Formular für Post oder Fax (Formular „Stand: 03/2026“) [1]. Sie stellt außerdem ein Merkblatt „Hinweise für die Durchführung von öffentlichen Versammlungen und Aufzügen unter freiem Himmel“ bereit [1].
5. Versammlung: Sonderorte prüfen. In den befriedeten Bezirken von Bundestag und Bundesrat ist laut Versammlungsbehörde zusätzlich eine Zulassung des Bundesministeriums des Innern nötig; rund um das Abgeordnetenhaus gelten besondere Regeln nach § 15 VersFG BE [1].
6. Infostand: Antrag beim Bezirk stellen. Im Bezirk Mitte nimmt das Straßen- und Grünflächenamt (Fachbereich Straßenverwaltung) den Antrag entgegen [2]; in anderen Bezirken die Zuständigkeit auf der Seite des jeweiligen Bezirksamts prüfen. Das Bezirksamt Mitte verlangt einen formlosen Antrag mit Name und Anschrift der Institution, Ansprechperson vor Ort, Zweck, Zeitraum (Tag und Uhrzeit), genau beschriebenem Standort (ggf. Lageplan) und Größe des Standes [2]. Laut derselben Quelle entstehen Verwaltungsgebühren, die mit der Genehmigung festgesetzt werden [2].
7. Infostand: Bedingungen des Bezirks lesen. Das Bezirksamt Mitte nennt u. a.: höchstens 3 m × 1 m, Pavillons nur nach Einzelfallprüfung, keine Beach Flags; „Das Spendensammeln, der Abschluss von Verträgen sowie das Werben von Mitgliedern im Rahmen eines Informationsstandes ist nicht erlaubt“ [2]. Diese Bedingungen gelten für Mitte; andere Bezirke können eigene Regeln haben — dort jeweils die Seite des eigenen Straßen- und Grünflächenamts lesen.
Zuständigkeiten
| Vorhaben | Zuständige Stelle | Amtliche Quelle | Stand |
|---|---|---|---|
| Versammlung, Kundgebung, Aufzug unter freiem Himmel in Berlin | Polizei Berlin, Versammlungsbehörde (Landespolizeidirektion Stab 4, Invalidenstraße 57, 10557 Berlin) | [1] | Seite ohne Datum; Formular „Stand: 03/2026“; abgerufen 03.10.2026 |
| Versammlung im befriedeten Bezirk von Bundestag/Bundesrat | zusätzlich Bundesministerium des Innern (Zulassung) | [1] | wie oben |
| Nichtkommerzieller Infostand auf öffentlichem Straßenland | Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks (Beispiel Mitte: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin) | [2] | Seite ohne Datum; abgerufen 03.10.2026 |
| Flyer verteilen ohne Aufbauten | Ordnungsamt des Bezirks (laut Bezirksamt Mitte) | [2] | wie oben |
Rechtsgrundlagen, wie die Quellen sie nennen: Versammlungsfreiheitsgesetz Berlin (VersFG BE), insbesondere § 12 und § 15 [1]; für Infostände § 46 StVO in Verbindung mit §§ 11, 13 Berliner Straßengesetz [2].
Nächster Schritt
Versammlung geplant? Lies die Seite der Versammlungsbehörde der Polizei Berlin mit Merkblatt und Anzeigeformular: https://www.berlin.de/polizei/service/versammlungsbehoerde/ [1]
Plant ihr einen Infostand, wendet euch an das Straßen- und Grünflächenamt eures Bezirks (Schritt 6).
Quellen
| Nr. | Quelle | Herausgeber | URL | Stand laut Quelle | Abgerufen |
|---|---|---|---|---|---|
| [1] | Versammlungsbehörde (mit Wortlaut § 12 VersFG BE, Formular, Merkblatt) | Polizei Berlin | https://www.berlin.de/polizei/service/versammlungsbehoerde/ | kein Seitendatum; Formular 03/2026 | 03.10.2026 |
| [2] | Nichtkommerzielle Informationsstände | Bezirksamt Mitte, Straßen- und Grünflächenamt | https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/strassenverwaltung/nichtkommerzielle-informationsstaende-937456.php | kein Seitendatum | 03.10.2026 |