Eine Initiative im Kiez gründen
Dieser Ratgeber erklärt Wege und nennt amtliche Quellen. Er ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Welche Form für eure Gruppe passt, klärt ihr mit einer Beratungsstelle; über Eintragung und Gemeinnützigkeit entscheiden Registergericht und Finanzamt.
Ausgangsfrage
Wir sind ein paar Leute aus dem Kiez und wollen gemeinsam etwas anpacken — zum Beispiel Baumscheiben pflegen oder ein Nachbarschaftsfest ausrichten. Was ist zu tun, brauchen wir einen Verein, und wer berät uns?
Kurz vorweg: Eine Initiative braucht nicht zwingend eine Rechtsform. Wer einen Verein will, hat laut Land Berlin zwei Möglichkeiten: Für die Gründung eines Vereins „genügen zwei Mitglieder“; soll er ins Vereinsregister eingetragen werden, „müssen sich mindestens 7 Gründungsmitglieder zusammenschließen“ [1].
Schritte
1. Ziel und Rahmen klären. Was wollt ihr erreichen, wo, wie oft, mit wie vielen Leuten? Diese Fragen bestimmen, ob eine lose Gruppe reicht oder ob ihr Geld verwalten, Verträge schließen oder Fördermittel beantragen wollt — dann wird die Rechtsform wichtig.
2. Beraten lassen. Eine mögliche Anlaufstelle sind Freiwilligenagenturen. Beispiel: Die Freiwilligenagentur in Friedrichshain-Kreuzberg nennt als Angebot die „Beratung und Unterstützung von Menschen mit neuen Ideen und Initiativen, z.B. im Bereich Umwelt- und Klimaschutz, Teilhabe und Demokratie“ [2].
3. Form wählen. Laut Land Berlin erlangt ein Verein durch die Eintragung ins Vereinsregister „uneingeschränkte Rechtsfähigkeit“; der wesentliche Unterschied zum nicht eingetragenen Verein bestehe darin, „dass sein Vermögen vollständig vom Vermögen der Mitglieder getrennt ist“ [1]. Was das für Haftung und Pflichten eurer Gruppe bedeutet, klärt eine Beratung.
4. Eingetragener Verein: Satzung schreiben. Laut Land Berlin muss die Satzung mindestens enthalten: Vereinsname, die ausdrückliche Eintragungsabsicht, Sitz, Zweck und Tätigkeiten, Beitritts- und Austrittsregeln, Regel zu Mitgliedsbeiträgen, Zusammensetzung des Vorstands, Form und Turnus der Einladung zur Mitgliederversammlung sowie die Protokollierung [1]. Eintragungsfähig ist ein Verein laut derselben Quelle „nur, wenn Zweck und Maßnahmen ideeller Natur sind“ [1].
5. Gründungsversammlung abhalten. Die Gründungsmitglieder beschließen die Satzung, wählen den Vorstand, alle Vorstandsämter müssen besetzt werden, und die Gewählten erklären die Annahme der Wahl zu Protokoll [1]. Die Satzung ist „von mindestens sieben Mitgliedern zu unterschreiben“, das Unterschriftsdatum wird als Errichtungsdatum vermerkt [1].
6. Eintragung beantragen. Den Antrag stellt der Vorstand in vertretungsberechtigter Zahl; die Unterschriften sind „öffentlich zu beglaubigen“, wofür die Vorstandsmitglieder „in der Regel einen Notar aufsuchen“ [1]. Beizufügen sind Satzung und Gründungsprotokoll (jeweils Kopie) [1]. Laut Land Berlin (abgerufen 03.10.2026) beträgt die gerichtliche Verfahrensgebühr 100,00 Euro; Beglaubigungskosten erfragt man beim Notariat; die Bearbeitung dauert „durchschnittlich 2-4 Wochen“, wenn es keine Beanstandung gibt [1].
7. Gemeinnützigkeit getrennt klären. Laut Land Berlin entscheidet über die Gemeinnützigkeit „ausschließlich“ das Finanzamt für Körperschaften; sie ist „weder Grund noch Voraussetzung“ für die Eintragung [1].
8. Weiter planen. Geld: Ratgeber „Förderung für Kiezprojekte“. Treffpunkt und Absicherung: Ratgeber „Räume und Versicherung für Ehrenamtliche“. Erste Aktion im öffentlichen Raum: Ratgeber „Aktion oder Versammlung anmelden“.
Zuständigkeiten
| Was | Stelle | Amtliche Quelle | Stand |
|---|---|---|---|
| Eintragung ins Vereinsregister (alle Berliner Vereine) | Amtsgericht Charlottenburg, Registergericht | [1] | Seite ohne Datum; abgerufen 03.10.2026 |
| Anerkennung der Gemeinnützigkeit | Finanzamt für Körperschaften (laut [1]) | [1] | wie oben |
| Beglaubigung der Vorstandsunterschriften | Notariat (laut [1]) | [1] | wie oben |
| Beratung zu Idee, Form, Förderung (Beispiel) | Freiwilligenagentur Friedrichshain-Kreuzberg | [2] | abgerufen 03.10.2026 |
Rechtsgrundlagen laut [1]: Art. 9 GG, §§ 21 ff. BGB, § 23a GVG, §§ 378 ff. FamFG, Vereinsregisterverordnung, GNotKG KV Nr. 13100.
Nächster Schritt
Unterlagen für die Eintragung ansehen — die Leistungsbeschreibung „Vereinsregister – Eintragung eines Vereins“ des Landes Berlin [1] nennt Voraussetzungen, Unterlagen und Gebühren: https://service.berlin.de/dienstleistung/326808/
Quellen
| Nr. | Quelle | Herausgeber | URL | Stand laut Quelle | Abgerufen |
|---|---|---|---|---|---|
| [1] | Vereinsregister – Eintragung eines Vereins | Land Berlin, Service-Portal (zuständig: Amtsgericht Charlottenburg) | https://service.berlin.de/dienstleistung/326808/ | kein Seitendatum | 03.10.2026 |
| [2] | Startseite Willma FreiwilligenAgentur Friedrichshain-Kreuzberg | Nachbarschaftshaus Urbanstraße e. V. | https://www.die-freiwilligenagentur.de/wordpress/ | — | 03.10.2026 |