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Ratgeber: Balkon, Hof, Dach und Baumscheibe begrünen | hauptstadt.net

Mietshaus mit Hinterhof: Innenhof gemeinsam begrünen – Ratgeber

Redaktion·aktualisiert am

Fristen, Fördersätze, zuständige Stellen, Projekte und Termine in diesem Ratgeber kommen live aus unserem Bestand. Sie stehen nicht im Text und werden nicht doppelt gepflegt.

Dein Hof in Berlin ist gepflastert, hat vier Mülltonnen, zwei Fahrradbügel und eine Ecke, in der nie jemand steht. Zwölf Wohnungen gehen darauf hinaus. Im August steht die Luft. Ihr wollt das ändern – und das Beste an einem Hof ist: er lohnt sich nur gemeinsam, und genau deshalb gibt es dafür in Berlin das einzige Förderprogramm, bei dem Mietparteien selbst antragsberechtigt sind.

Deine Ausgangslage

Der Hof gehört jemandem, aber ihr nutzt ihn. Als Mietparteien könnt ihr ihn nicht umbauen, aber ihr könnt ihn bespielen – und ihr könnt gemeinsam auftreten, was in der Praxis mehr bewegt als eine einzelne Anfrage. Alles, was in die Substanz geht – Pflaster aufnehmen, fest verankerte Hochbeete, einen Baum pflanzen –, braucht die Zustimmung von Eigentümerin oder Verwaltung. Lose Kübel und Töpfe auf der befestigten Fläche brauchen sie in der Regel nicht, aber die Hausordnung ist zu beachten. In einer Eigentümergemeinschaft ist die Hofgestaltung eine bauliche Veränderung nach dem Wohnungseigentumsgesetz: Beschluss nötig, und die Kostenverteilung hängt an der Mehrheit.

Vier Angaben tragen die ganze Planung: Wie viel Fläche ist versiegelt und wie viel offen? Wie viel Licht kommt an – Berliner Hinterhöfe sind oft drei Stunden Sonne und einundzwanzig Stunden Schatten? Wo liegt Wasser, also gibt es einen Außenhahn? Und wer macht mit, nicht heute, sondern im dritten Sommer?

Ist das realistisch?

Realistisch ist fast immer ein Stufenplan. Auf der befestigten Fläche funktionieren große Kübel und mobile Hochbeete, Rankgitter an Brandwänden, eine Sitzbank, Nisthilfen – alles ohne Eingriff in die Substanz und ohne Genehmigung. Der zweite Schritt ist die Entsiegelung: Pflaster in einer Randzone aufnehmen, Boden aufbauen, Stauden und Sträucher pflanzen, vielleicht ein kleinkroniger Baum. Der dritte ist Wasser: Regenwasser vom Dach in den Hof lenken statt in den Kanal.

Nicht realistisch ist Rasen. Ein Hinterhofrasen in Berlin ist nach zwei Jahren Trittfläche und Staub. Schattenstauden, Farne, Gehölze und Kletterpflanzen tragen den Hof, nicht Gras. Ebenso unrealistisch: Gemüse direkt im gewachsenen Hofboden, solange die Vorgeschichte des Grundstücks unklar ist – Innenstadtböden können mit Blei, Asche und Altöl belastet sein. Für Nutzpflanzen nimmst du Hochbeete mit sauberem Substrat.

Fachplanung ist empfohlen, nicht Pflicht – außer dort, wo Bäume, Leitungen oder Tiefgaragendecken im Spiel sind. Wie andere Berliner Höfe das gelöst haben:

Schritt für Schritt

  1. Erst die Hausgemeinschaft, dann das Amt Häng einen Zettel ins Treppenhaus und lade zu einem Termin im Hof ein. Ihr braucht drei bis fünf Leute, die dabeibleiben, und eine Person, die schreibt. Stopppunkt: Wer allein anfängt, baut einen Hof, den er allein gießt.
  2. Kostenlose Grünberatung holen In einigen Bezirken gibt es eine eigene Hof- oder Grünberatung, die zu euch kommt, Vorschläge macht und bei der Antragstellung hilft – in Friedrichshain-Kreuzberg und Charlottenburg-Wilmersdorf ist sie der Einstieg in die Förderung. Stadtweit und kostenlos berät außerdem eine offene Sprechstunde zur Stadtbegrünung.
  3. Zustimmung schriftlich einholen Bittet Eigentümerin oder Verwaltung um eine schriftliche Zustimmung – für die bezirklichen Programme ist sie ohnehin Antragsvoraussetzung. Schreibt hinein, was gepflanzt wird, wer pflegt, wer haftet und dass bei Auszug einzelner Parteien nichts zurückgebaut werden muss. In Charlottenburg-Wilmersdorf müssen die Eigentümer zusätzlich schriftlich zusichern, wegen der Begrünung die Miete nicht zu erhöhen.
  4. Untergrund und Altlasten prüfen Bevor Pflaster aufgeht: Wo liegen Leitungen, wo ist unterkellert, wo steht Wasser? Und frag beim Umweltamt deines Bezirks nach einer Auskunft aus dem Bodenbelastungskataster. Stopppunkt: Bei Altlastenverdacht wird nicht gegraben und nichts versickert, bevor das geklärt ist.
  5. Bäume schützen Steht schon ein Baum im Hof, ist er ab achtzig Zentimeter Stammumfang nach der Baumschutzverordnung geschützt – und mit ihm sein Wurzelbereich: Kronentraufe plus 1,50 Meter. Abgrabungen und Verdichtungen sind dort verboten. Stopppunkt: Entsiegelung um einen Baum herum ist gut für ihn, bedarf aber der Abstimmung mit dem Umwelt- und Naturschutzamt deines Bezirks.
  6. Klein anfangen, sichtbar anfangen Beginne mit dem, was im ersten Jahr wirkt: drei große Kübel, ein Rankgitter an der Brandwand, eine Bank. Sichtbare Erfolge holen die Zurückhaltenden dazu – ein Bauzaun und ein Erdhaufen tun das Gegenteil.
  7. Entsiegeln und pflanzen Pflaster aufnehmen, verdichteten Unterbau lockern, Boden aufbauen. Heimische, schattenverträgliche Arten, Wildstauden statt Wechselflor, Nisthilfen dazu. Die bezirklichen Programme setzen auf Eigenleistung und heimische Arten – das ist keine Sparmaßnahme, sondern was im Hof funktioniert.
  8. Wasser und Pflege organisieren Gießplan für den ersten und zweiten Sommer, Regentonne unter das Fallrohr, Werkzeugkiste an einen festen Ort. Und ein Termin im Jahr, an dem alle zwei Stunden mitmachen – der hält einen Hof länger grün als jedes Pflanzkonzept.

Aufwand und Kosten

Zeit: Von der ersten Runde im Treppenhaus bis zur Pflanzung sind mehrere Wochen bis Monate realistisch – die Zustimmung der Eigentümer und die Antragsbearbeitung bestimmen das Tempo, nicht die Gartenarbeit. Die Entsiegelung selbst ist ein bis zwei Wochenenden mit vielen Händen.

Kosten: Redaktionelle Spannen, keine Angebote. Eine gute Kübel- und Hochbeetlösung mit Rankgitter und Bank liegt bei einigen hundert bis rund tausend Euro. Eine Entsiegelung mit Bodenaufbau, Stauden, Sträuchern und einem Baum landet je nach Fläche und Eigenleistungsanteil im vierstelligen Bereich; die bezirklichen Hofprogramme deckeln ihre Zuschüsse bei dreitausend beziehungsweise fünftausend Euro, was die typische Projektgröße gut abbildet. Entsorgung des Pflasters ist der Posten, den alle vergessen.

Pflege: Im ersten und zweiten Jahr gießen, danach mittlerer Aufwand: zweimal im Jahr schneiden und aufräumen, Laub liegen lassen statt entsorgen. Rechne mit einer Person, die sich kümmert, und drei, die helfen, wenn man sie erinnert.

Was darfst du?

Zustimmung. Ohne Einverständnis der Eigentümerin geht nichts, was in die Substanz greift – und für die bezirklichen Programme ist es Antragsvoraussetzung. In der Eigentümergemeinschaft braucht es einen Beschluss nach dem Wohnungseigentumsgesetz; wie die Kosten verteilt werden, richtet sich nach der Mehrheit, mit der beschlossen wird.

Mieterrechte und Grenzen. Lose Kübel auf befestigter Fläche sind vertragsgemäßer Gebrauch, solange die Hausordnung nichts anderes sagt und niemand behindert wird. Bei baulichen Veränderungen kann eine Rückbaupflicht bestehen – deshalb steht sie in der schriftlichen Zustimmung, oder sie steht eben drin, dass es keine gibt. Selbst eingebrachte Pflanzen darfst du in der Regel mitnehmen; mit einer Hausgemeinschaft macht man das nicht.

Boden und Wasser. Für Entsiegelung, Versickerung und Grabungen ist das Umwelt- und Naturschutzamt deines Bezirks die zuständige Stelle, es führt auch das Bodenbelastungskataster mit. Bäume im Hof unterliegen der Baumschutzverordnung.

Und was sonst gilt: Feuerwehrzufahrten, Rettungswege und Müllstandorte bleiben frei – das ist keine Auslegungsfrage. Bei Denkmalen gilt auch im Hof die Genehmigungspflicht für Veränderungen des Erscheinungsbilds.

Passende Förderung

Hier liegt die Ausnahme im Berliner Fördersystem. Fast alle Programme für Begrünung setzen Eigentum voraus. Die bezirklichen Hofprogramme in Friedrichshain-Kreuzberg und Charlottenburg-Wilmersdorf tun das ausdrücklich nicht: antragsberechtigt sind dort Mietparteien, Hausgemeinschaften und andere Nutzungsberechtigte – in Charlottenburg-Wilmersdorf sind Eigentümer ohne Mieterbeteiligung sogar ausdrücklich nicht förderberechtigt. Gefördert werden Entsiegelung, heimische Stauden und Gehölze, Nisthilfen; verlangt werden überwiegend Eigenleistung, die schriftliche Zustimmung der Eigentümer und eine Erhaltung der Begrünung über zehn Jahre. Charlottenburg-Wilmersdorf begrenzt das Gebiet auf Privateigentum innerhalb des S-Bahn-Rings.

Für die übrigen Bezirke ist uns kein vergleichbares Zuschussprogramm bekannt – das ist eine Lücke, die wir benennen, statt sie mit einer allgemeinen Antwort zu überdecken. Das Berliner Entsiegelungsprogramm und BENE 2 richten sich an öffentliche, gemeinnützige und gewerbliche Träger, nicht an Privatleute. Was für euch dauerhaft zählt: entsiegelte und versickerungsfähige Flächen können das Niederschlagswasserentgelt der Berliner Wasserbetriebe mindern.

Grüne Höfe Charlottenburg-Wilmersdorf

FörderprogrammAktiv laut Originalquelle, geprüft am 13.09.2026

Der Bezirk fördert die ökologische Aufwertung von Innen- und Hinterhöfen und Vorgärten mit höchstens 50 Euro je Quadratmeter Hoffläche und maximal 5.000 Euro. Gefördert werden Entsiegelung, Gehölz- und Staudenflächen, Wiesen, Rankhilfen und Nisthilfen. Antrag…

Träger: Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, Umwelt- und Naturschutzamt · Gebiet: Charlottenburg-Wilmersdorf · Leistung: Zuschuss · Frist: laufend, kein Stichtag

Originalquelle · Angaben redaktionell geprüft am 13.09.2026

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Grüne Höfe Friedrichshain-Kreuzberg

FörderprogrammAktiv laut Originalquelle, geprüft am 13.09.2026

Der Bezirk zahlt auf Antrag einen Zuschuss für die Begrünung privater Höfe, wenn die Bewohnerschaft selbst mit anlegt. Antragsberechtigt sind ausdrücklich Mieterinnen und Mieter sowie andere Nutzungsberechtigte — das ist in Berlin selten. Zum Programm gehört …

Träger: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Straßen- und Grünflächenamt · Gebiet: Friedrichshain-Kreuzberg · Leistung: Zuschuss · Frist: laufend, kein Stichtag

Originalquelle · Angaben redaktionell geprüft am 13.09.2026

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Stiftungsmittel der Stiftung Naturschutz Berlin

FörderprogrammPausiert

Aus ihren Stiftungsmitteln fördert die Stiftung Naturschutz Berlin Projekte, die die natürliche Umwelt in Berlin erhalten oder verbessern, sowie Umweltbildung. Für Gemeinschaftsgärten, Nachbarschaftsinitiativen und Biodiversitätsprojekte ist das einer der wen…

Träger: Stiftung Naturschutz Berlin · Gebiet: berlinweit · Leistung: Zuschuss · Frist: bis die Mittel abgerufen sind

Originalquelle · Angaben redaktionell geprüft am 13.09.2026

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Grüne Termine

Ein Themenfilter „grün" für den Kalender entsteht noch. Bis dahin führt dieser Weg in den vollständigen Veranstaltungskalender.

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Dein nächster Schritt

Holt euch die kostenlose Grünberatung eures Bezirks in den Hof. Ein Termin vor Ort klärt in einer Stunde, was drei Abende Diskussion nicht klären: was auf dieser Fläche wächst, was ohne Zustimmung geht, ob euer Bezirk ein Hofprogramm hat und wie der Antrag aussieht. Bringt Fotos, ein Maß der Hoffläche und die Namen der Leute mit, die mitmachen.

Zuständige Stelle

Ohne Bezirk nennen wir keine zuständige Stelle — die Regeln sind in Berlin nicht einheitlich.

Berliner Regenwasseragentur

BeratungsstelleAktiv laut Originalquelle, geprüft am 13.09.2026

Träger: Berliner Wasserbetriebe und Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt · Gebiet: berlinweit · Leistung: Beratung · Frist: laufend, kein Stichtag

Originalquelle · Angaben redaktionell geprüft am 13.09.2026

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Berliner Wildtiertelefon

BeratungsstelleAktiv laut Originalquelle, geprüft am 13.09.2026

Träger: NABU Landesverband Berlin e. V. · Gebiet: berlinweit · Leistung: Beratung · Frist: laufend, kein Stichtag

Originalquelle · Angaben redaktionell geprüft am 13.09.2026

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Grün macht Schule

BeratungsstelleAktiv laut Originalquelle, geprüft am 13.09.2026

Träger: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Umsetzung Freilandlabor Britz e. V. · Gebiet: berlinweit · Leistung: Beratung · Frist: laufend, kein Stichtag

Originalquelle · Angaben redaktionell geprüft am 13.09.2026

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt — Stadtgrün

BeratungsstelleAktiv laut Originalquelle, geprüft am 13.09.2026

Träger: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung Naturschutz und Stadtgrün · Gebiet: berlinweit · Leistung: Beratung · Frist: laufend, kein Stichtag

Originalquelle · Angaben redaktionell geprüft am 13.09.2026

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Sprechstunde Stadtbegrünung

BeratungsstelleAktiv laut Originalquelle, geprüft am 13.09.2026

Träger: GRÜNE LIGA Berlin e. V. · Gebiet: berlinweit · Leistung: Beratung · Frist: laufend, kein Stichtag

Originalquelle · Angaben redaktionell geprüft am 13.09.2026

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Stiftung Naturschutz Berlin — Förderberatung

BeratungsstelleAktiv laut Originalquelle, geprüft am 13.09.2026

Träger: Stiftung Naturschutz Berlin · Gebiet: berlinweit · Leistung: Beratung · Frist: laufend, kein Stichtag

Originalquelle · Angaben redaktionell geprüft am 13.09.2026

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Quellen

Das ist unsere eigene Zusammenstellung aus öffentlichen Quellen. Maßgeblich ist jeweils die Originalquelle; die Abrufdaten stehen dahinter.

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