Elektrogeräte länger nutzen
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Leihen statt kaufen, beim Kauf auf Akku und Updates achten, reparieren statt wegwerfen, Altgeräte richtig zurückgeben – Elektrogeräte in Berlin.
Smartphone, Toaster, Bohrmaschine: Die Umweltbelastung durch ein Gerät senkst du vor allem, indem du es möglichst lange nutzt – das betont das Umweltbundesamt am Beispiel von Smartphones und Tablets [2]. Und geht etwas kaputt, ist eine Reparatur aus Umweltsicht so gut wie immer besser als ein Neukauf [1]. Dieser Ratgeber folgt dem Weg eines Geräts: vom Kauf über die Nutzung bis zur Rückgabe.
Vor dem Kauf: brauchst du es neu?
Selten genutzte Geräte wie eine Bohrmaschine kannst du leihen statt kaufen; in vielen Städten gibt es dafür Bibliotheken der Dinge [3]. Welche Leihorte es in Berlin gibt, zeigt der Bereich „Länger nutzen“ (siehe unten). Gebrauchte Elektronik ist in der Regel günstiger als neue, und geprüfte, aufbereitete Geräte gibt es mit Gewährleistung [3].
Beim Kauf auf lange Nutzung achten
Bei Smartphones und Tablets rät das Umweltbundesamt zu einem Akku, den du selbst und ohne Spezialwerkzeug wechseln kannst – oder zu fragen, was der Tausch eines fest verbauten Akkus im Service kostet [2]. Frag auch, wie lange der Hersteller Sicherheits-Updates liefert: Das Umweltzeichen Blauer Engel verlangt für Mobiltelefone mindestens vier Jahre [2]. Seit dem 20. Juni 2025 tragen Smartphones und Tablets das EU-Energielabel, das auch Angaben zu Haltbarkeit und Reparierbarkeit enthält [4]. Bei Kühlschrank und Co. lohnt sich der Austausch eines funktionierenden Geräts dagegen meist nicht – mehr dazu im Ratgeber „Strom sparen im Haushalt“.
Akkus schonen
Lithium-Ionen-Akkus halten länger, wenn du sie nicht ganz leer werden lässt und das Laden am besten schon bei etwa 70 Prozent beendest [2]. Hitze lässt Akkus schneller altern – also nicht im heißen Auto oder auf der sonnigen Fensterbank liegen lassen [2].
Reparieren statt wegwerfen
Ist ein Gerät jünger als zwei Jahre und hat einen Mangel, hast du gegenüber dem Händler Anspruch auf Gewährleistung; repariere dann nicht in Eigenregie [1]. Grundsätzlich kannst du wählen, ob das Gerät repariert oder durch ein neues ersetzt wird [1]. Für Geräte, die du ab dem 31. Juli 2026 gekauft hast, gilt zusätzlich: Wird der Mangel durch eine Reparatur behoben, verlängert sich die Gewährleistungsfrist einmalig um zwölf Monate – auf beides, dein Wahlrecht und die Verlängerung, muss dich der Händler vorher hinweisen [8].
Für alles andere gibt es Fachwerkstätten und Repair-Cafés; die BSR verweist dafür auf das Netzwerk Qualitätsreparatur repami [5], und hauptstadt.net zeigt geprüfte Reparaturorte (siehe unten). Der Berliner ReparaturBONUS nimmt derzeit keine neuen Anträge an, weil die Mittel aufgebraucht sind [6].
Richtig zurückgeben
Elektrogeräte gehören nie in den Hausmüll, Geräte mit Akkus auch nicht in die Wertstofftonne – ein beschädigter Akku kann einen Brand auslösen [5]. Nimm Batterien und Akkus vorher heraus, wenn das möglich ist [5]. Die 14 Recyclinghöfe der BSR nehmen große und kleine Geräte kostenlos an [5][7]; mit einer Sperrmüllabholung nimmt die BSR sie gebührenfrei mit [5].
Auch der Handel muss zurücknehmen: Geschäfte mit mindestens 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektrogeräte nehmen kostenlos ein Altgerät der gleichen Art zurück, wenn du dort ein neues kaufst; Kleingeräte bis 25 Zentimeter Kantenlänge kannst du dort auch ohne Kauf abgeben, bis zu drei je Geräteart [9]. Dasselbe gilt für Lebensmittelmärkte mit mindestens 800 Quadratmetern Gesamtverkaufsfläche, die dauerhaft oder mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten; bei Online-Händlern zählen die Lager- und Versandflächen [9]. Gib Altgeräte nicht an Händler, die sie dir vor den Recyclinghöfen abnehmen wollen: Laut BSR garantieren sie keine umweltgerechte Entsorgung [5]. Was noch funktioniert, kannst du verschenken – siehe Ratgeber „Gut erhaltene Dinge weitergeben“.
Orte und Termine dazu
Elektrogeräte reparieren lassen oder selbst reparieren
Recyclinghöfe und Annahmestellen
RatgeberReparieren lassen oder selbst reparieren
RatgeberRichtig entsorgen in Berlin
Quellen
| Nr. | Quelle | Herausgeber | URL | Stand laut Quelle | Abgerufen |
|---|---|---|---|---|---|
| [1] | Produkte länger nutzen: sachgerechter Gebrauch, Gewährleistung und Neukauf | Umweltbundesamt | https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/produkte-laenger-nutzen-sachgerechter-gebrauch | zuletzt aktualisiert 27.07.2026 | 18.10.2026 |
| [2] | Von Kauf bis Entsorgung: Smartphones und Tablets nachhaltig nutzen | Umweltbundesamt | https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/smartphones-tablets | kein Seitendatum | 17.10.2026 |
| [3] | Alternativen zum Neukauf: secondhand, teilen, tauschen und leihen | Umweltbundesamt | https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/secondhand-teilen-tauschen-leihen | kein Seitendatum | 17.10.2026 |
| [4] | Stromverbrauch (Energielabel für Smartphones und Tablets) | Energieberatung der Verbraucherzentrale | https://verbraucherzentrale-energieberatung.de/stromverbrauch/ | kein Seitendatum | 17.10.2026 |
| [5] | Ausgediente Elektrogeräte richtig recyceln | Berliner Stadtreinigung (BSR) | https://www.bsr.de/elektrogeraete | kein Seitendatum | 18.10.2026 |
| [6] | ReparaturBONUS Berlin | Senatsverwaltung (Umwelt), berlin.de | https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/kreislaufwirtschaft/projekte/reparaturbonus/ | Hinweis „Mittel aufgebraucht“ | 18.10.2026 |
| [7] | Unsere Recyclinghöfe: Das musst du wissen | BSR | https://www.bsr.de/recyclinghoefe | kein Seitendatum | 18.10.2026 |
| [8] | Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren sowie zur Verbesserung der Verfügbarkeit von Vorsorgeverfügungen (Art. 1: § 475 Abs. 4 und § 475e Abs. 5 BGB; Art. 2: Art. 229 § 72 EGBGB) | Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Bundesgesetzblatt (recht.bund.de) | https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/212/VO.html | BGBl. 2026 I Nr. 212 vom 22.07.2026, in Kraft seit 23.07.2026; gilt für Kaufverträge ab 31.07.2026 | 18.10.2026 |
| [9] | Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), § 17 Rücknahmepflicht der Vertreiber | Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de) | https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__17.html | geltende Fassung, kein Datum auf der Einzelnorm | 18.10.2026 |