Förderung für Sanierung, Heizung und Solar
Diese Seite erklärt Wege und nennt Quellen. Sie ersetzt keine Rechts-, Miet-, Steuer-, Förder- oder Energieberatung im Einzelfall. Ob etwas für dein Haus oder deinen Vertrag gilt, klärst du mit einer Beratungsstelle oder der zuständigen Behörde.
Förderprogramme öffentlicher Fördergeber für Sanierung, Heizung und Solar — mit Status, Frist, Link zur Originalquelle und Prüfdatum.
4 Förderprogramme
Energieberatung für Wohngebäude (BAFA)
Bundeszuschuss zum Honorar einer Energieberatung für Wohngebäude, mit einem zusätzlichen Baustein für Wohnungseigentümergemeinschaften. Laut BAFA wird der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt.
- Fördergeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (Bund)
- Förderart Zuschuss
- Frist laufend, kein Stichtag
- Antragsberechtigt laut Quelle Wohnungseigentum/WEG, Hauseigentum, selbst genutzt, Vermietende, Mietende (Bedingung)
- Voraussetzung laut Quelle Mietende nur mit Bedingung: Laut BAFA sind Mieter und Pächter nur antragsberechtigt, wenn sie eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers erhalten haben.
- Gilt für bundesweit (gilt auch in Berlin)
Zur Originalseite · Quelle: BAFA – Energieberatung für Wohngebäude, geprüft am 02.10.2026
Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (KfW 458)
Bundesförderung als Zuschuss für eine klimafreundliche Heizung in bestehenden Wohngebäuden. Gefördert werden laut KfW private Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnimmobilien sowie Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Förderung steht laut KfW unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
- Fördergeber KfW (Bund)
- Förderart Zuschuss
- Frist bis die Mittel ausgeschöpft sind (laut Träger)
- Antragsberechtigt laut Quelle Wohnungseigentum/WEG, Hauseigentum, selbst genutzt
- Voraussetzung laut Quelle Laut KfW wird der Antrag vor Beginn der Arbeiten vor Ort gestellt.
- Gilt für bundesweit (gilt auch in Berlin)
Zur Originalseite · Quelle: KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen (458), geprüft am 02.10.2026
IBB Energetische Gebäudesanierung – Effizienzhaus
Förderdarlehen des Landes Berlin bei der IBB für die energetische Sanierung vermieteter Wohngebäude zum Effizienzhaus, ergänzend zu einem KfW-Kredit mit Zinsvergünstigung. Gefördert werden laut IBB Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften sowie Vermietende und Investierende. Selbst genutztes Eigentum nennt die IBB nicht.
- Fördergeber Investitionsbank Berlin (IBB) (Land Berlin)
- Förderart Darlehen (Kredit)
- Frist laufend, kein Stichtag
- Antragsberechtigt laut Quelle Vermietende, Gemeinschaft/Genossenschaft
- Voraussetzung laut Quelle Laut IBB muss der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
- Gilt für berlinweit
Zur Originalseite · Quelle: IBB – Energetische Gebäudesanierung – Effizienzhaus, geprüft am 02.10.2026
SolarPLUS – Landesförderung für Solaranlagen
Programm des Landes Berlin bei der IBB: Zuschüsse für Solaranlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern sowie Mehrfamilienhäusern und Gewerbegebäuden. Antragsberechtigt laut IBB sind unter anderem Eigentümerinnen und Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermietende. Für Steckersolargeräte nimmt die IBB keine Neuanträge an.
- Fördergeber Investitionsbank Berlin (IBB) (Land Berlin)
- Förderart Zuschuss
- Frist laufend, kein Stichtag
- Antragsberechtigt laut Quelle Wohnungseigentum/WEG, Hauseigentum, selbst genutzt, Vermietende
- Gilt für berlinweit
Zur Originalseite · Quelle: IBB – SolarPLUS, geprüft am 02.10.2026