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Gemeinschaftlich wohnen in Berlin – Wege und Anlaufstellen

Diese Seite erklärt Wege und nennt Quellen. Sie ersetzt keine Rechts-, Förder- oder Energieberatung. Ob etwas für dein Haus oder deinen Vertrag gilt, klärst du mit einer Beratungsstelle oder der zuständigen Behörde.

Ausgangsfrage

Wir sind vier Haushalte und wollen gemeinschaftlich wohnen — zur Miete, in einer Genossenschaft oder als eigenes Projekt. Welche Wege gibt es, und wer berät uns?

Kurz vorweg: „Die Netzwerkagentur GenerationenWohnen ist die Beratungsstelle für gemeinschaftliches Wohnen in Berlin.“ Nach eigener Angabe beauftragte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen die STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH mit ihrer Einrichtung [1]. Auch der Maßnahmenkatalog des Landes zur Seniorenpolitik verweist auf die Internetseiten der Netzwerkagentur [2].

Schritte

1. Wege kennen. Die Netzwerkagentur unterstützt nach eigener Angabe „sowohl generationenübergreifende eigentumsorientierte Interessierte als auch Wohnprojekte zur Miete und in Genossenschaften“ [1]. Damit sind drei Grundwege genannt: gemeinschaftlich zur Miete, in einer Genossenschaft (bestehend oder neu) und gemeinsames Eigentum. Welche Rechtsform und Finanzierung zu eurer Gruppe passt, ist eine Frage für die Beratung; dieser Ratgeber bewertet die Wege nicht.

2. Kostenlose Erstberatung nutzen. Nach eigener Angabe „bietet die Netzwerkagentur kostenlose Erstberatung zum Thema selbstorganisiertes, gemeinschaftliches Wohnen und dem Aufbau von Projekten“ [1].

3. Gruppe und Partner finden. Laut eigener Angabe unterstützt die Netzwerkagentur „Interessierte bei der Gruppenbildung sowie bei der Vernetzung mit Kooperationspartner*innen“ [1].

4. Beispiele ansehen. Die Beispielprojekte dieser Welt zeigen gemeinschaftliche Wohnprojekte mit Wohnform und Bezirk — bei Privatwohnhäusern ohne Hausnummer und nur mit Besichtigungsweg, wenn der Träger einen anbietet.

5. Stopppunkte (nur als Prüfschritte): Rechtsform der Gruppe, Finanzierung und Verträge mit Vermietung, Genossenschaft oder Bank klärt ihr mit Beratung bzw. Rechtsberatung, bevor ihr Verpflichtungen eingeht.

Zuständigkeiten

WasStelleQuelleStand
Beratungsstelle für gemeinschaftliches Wohnen in BerlinNetzwerkagentur GenerationenWohnen (laut eigener Angabe [1] eingerichtet von der STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen)[1][2]Seite ohne Datum; abgerufen 03.10.2026

Förderung und Beratung aus unserem Bestand

Für diese Auswahl ist derzeit kein passendes Angebot erfasst.

Nächster Schritt

Kostenlose Erstberatung bei der Netzwerkagentur GenerationenWohnen anfragen: https://www.netzwerk-generationen.de/willkommen [1]

Quellen

Nr.QuelleHerausgeberURLStand laut QuelleAbgerufen
[1]Startseite Netzwerkagentur GenerationenWohnenNetzwerkagentur GenerationenWohnen (STATTBAU, im Auftrag der Senatsverwaltung laut eigener Angabe)https://www.netzwerk-generationen.de/willkommenkein Seitendatum03.10.2026
[2]Maßnahmenkatalog zu den Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik (PDF)Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierunghttps://www.berlin.de/sen/soziales/besondere-lebenssituationen/seniorinnen-und-senioren/leitlinien-der-seniorenpolitik/massnahmenkatalog-zu-den-leitlinien-der-berliner-seniorenpolitik_2024_digitales-pdf.pdf202403.10.2026
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