Räume und Versicherung für Ehrenamtliche
Dieser Ratgeber erklärt Wege und nennt amtliche Quellen. Er ist keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Ob im Einzelfall Versicherungsschutz besteht, klärt der Versicherungsdienst bzw. die eigene Versicherung oder Organisation.
Ausgangsfrage
Unsere Initiative trifft sich bisher im Wohnzimmer und plant eine Pflanzaktion im Park. Wo finden wir einen Raum für Treffen — und sind wir versichert, wenn jemand sich verletzt oder etwas kaputtgeht?
Kurz vorweg: Das Land Berlin hat für Engagierte eine Haftpflicht- und eine Unfall-Sammelversicherung abgeschlossen, die nachrangig greift; „Initiativen, Gruppen oder Projekte müssen sich dazu nicht gesondert anmelden“ [1]. Bei der Raumsuche können die vom Land geförderten Stadtteilzentren eine Anlaufstelle sein [2].
Schritte
Teil A — Versicherung
1. Zuerst die bestehenden Versicherungen prüfen. Laut Land Berlin sind Engagierte, „die kein leitendes Amt im Verein bekleiden, … zumeist durch ihre private Haftpflichtversicherung geschützt“; Ehrenamtliche „sollten bei ihrer Haftpflichtversicherung bzw. bei ihrer jeweiligen Organisation nachfragen, ob und in welchem Umfang tatsächlich Versicherungsschutz besteht“ [1].
2. Gesetzliche Unfallversicherung kennen. Bestimmte Ehrenämter sind laut Land Berlin schon über das Sozialgesetzbuch VII unfallversichert, etwa klassische öffentliche Ehrenämter, Helfende in Rettungsorganisationen sowie Ehrenamtliche im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege [1]. Nicht gesetzlich unfallversichert sind laut derselben Quelle u. a. „Freundschaftsdienste und reine Gefälligkeitshandlungen im Rahmen üblicher Nachbarschaftshilfe“ [1].
3. Die Sammelversicherungen des Landes Berlin. Laut Land Berlin (abgerufen 03.10.2026; Faltblatt „Stand: 2022“) [1]:
- Versichert sind Ehrenamtliche, „die in Berlin freiwillig tätig sind oder deren Engagement von Berlin ausgeht“.
- Die Sammelversicherungen sollen auch Engagierte „in kleinen, rechtlich unselbständigen Bürgerinitiativen“ absichern; sie gelten nachrangig:
„Leistungen werden nur erbracht, soweit das Haftpflicht- oder Unfallrisiko nicht anderweitig abgesichert ist.“ Die Haftpflicht-Sammelversicherung „ersetzt nicht die Betriebs- bzw. Vereinshaftpflichtversicherung“.
- Die Unfall-Sammelversicherung gilt subsidiär auch für Ehrenamtliche in rechtlich selbständigen Trägern, wenn weder gesetzlicher Schutz noch
eine Unfallversicherung des Trägers besteht.
- Nicht erfasst sind u. a. Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen, die nicht selbst engagiert sind, Betreute, Gefälligkeitshandlungen
und familiäre Hilfen.
4. Im Schadensfall. Laut Land Berlin ist ein Schaden „schriftlich mit einer genauen Darstellung der ehrenamtlichen Tätigkeit zu melden“; Formulare für Haftpflicht- und Unfall-Schadenanzeigen stehen auf der Quellseite, Ansprechstelle ist der dort genannte betreuende Versicherungsdienst [1].
5. Wer einen Verein gründet, sollte laut Land Berlin vor Übernahme eines verantwortlichen Ehrenamts klären, ob es „über den Verein haftpflichtversichert ist“ [1]; rechtlich selbständige Organisationen sieht das Land „weiterhin in der Verantwortung, für den Versicherungsschutz ihrer Aktiven eigenständig zu sorgen“ [1].
Teil B — Räume
6. Stadtteilzentrum im Bezirk ansprechen. Laut Senatsverwaltung sind Stadtteilzentren (Nachbarschaftshäuser) „offen für alle, parteipolitisch und konfessionell unabhängig“; „Neue Impulse und Initiativen von Bewohnerinnen und Besuchern werden aufgegriffen“ [2]. Eine Kartenübersicht mit Standorten, Trägern und Kontaktdaten der geförderten Häuser ist auf der Seite verlinkt [2]. Ob und zu welchen Bedingungen ein Raum genutzt werden kann, legt jedes Haus selbst fest — dort nachfragen.
Zuständigkeiten
| Was | Stelle | Amtliche Quelle | Stand |
|---|---|---|---|
| Sammelversicherungen für Ehrenamtliche (Haftpflicht, Unfall) | Land Berlin; Fragen und Schadensfälle über den auf [1] genannten Versicherungsdienst | [1] | Seite ohne Datum, Faltblatt 2022; abgerufen 03.10.2026 |
| Gesetzliche Unfallversicherung im Ehrenamt (allgemein) | Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Infoline laut [1] | [1] | wie oben |
| Stadtteilzentren (Infrastrukturförderprogramm) | Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Fachbereich Stadtteilzentren | [2] | Seite ohne Datum; abgerufen 03.10.2026 |
Nächster Schritt
Seite „Informationen zum Versicherungsschutz im Ehrenamt“ des Landes Berlin lesen — mit Faltblatt und Schadenformularen: https://www.berlin.de/sen/kultgz/engagement/versicherung/ [1]
Quellen
| Nr. | Quelle | Herausgeber | URL | Stand laut Quelle | Abgerufen |
|---|---|---|---|---|---|
| [1] | Informationen zum Versicherungsschutz im Ehrenamt | Land Berlin (Engagement-Seiten unter /sen/kultgz/) | https://www.berlin.de/sen/kultgz/engagement/versicherung/ | kein Seitendatum; Faltblatt „Stand: 2022“ | 03.10.2026 |
| [2] | Berliner Stadtteilzentren und Selbsthilfekontaktstellen | Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung | https://www.berlin.de/sen/soziales/buergerschaftliches-engagement/stadtteilzentren/ | kein Seitendatum | 03.10.2026 |