Heizung ersetzen – Schritte, Wärmeplanung, Förderung
Diese Seite erklärt Wege und nennt Quellen. Sie ersetzt keine Rechts-, Förder- oder Energieberatung. Ob etwas für dein Haus oder deinen Vertrag gilt, klärst du mit einer Beratungsstelle oder der zuständigen Behörde.
Ausgangsfrage
Wir haben ein Einfamilienhaus in Berlin und wollen die alte Gasheizung ersetzen. Was kommt für unsere Straße in Frage, welche Förderung gibt es, und in welcher Reihenfolge gehen wir vor?
Rolle: Eigentümerin/Eigentümer (selbst nutzend oder vermietend). Kurz vorweg: Berlin hat 2026 einen Wärmeplan mit einer digitalen „Wärmekarte“ veröffentlicht [1]. Für den Heizungstausch gibt es eine Bundesförderung der KfW, die vor Beginn des Vorhabens beantragt wird [2].
Schritte
1. In der Wärmekarte nachsehen. Laut Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (abgerufen 03.10.2026) zeigt die „Wärmekarte“ per Adresssuche, „in welchem Wärmeversorgungsgebiet eine Adresse liegt“, mit einer kurzen Erläuterung der möglichen Wärmeversorgungsarten und Hinweisen auf Kontakte zu den vor Ort tätigen Netzbetreibern [1]. Stopppunkt: Laut derselben Quelle ist die Einteilung eine „unverbindliche Orientierungshilfe“; der Wärmeplan „enthält keine gebäudespezifischen Aussagen“ und ersetzt keine eigene Planung für das Gebäude [1].
2. Unabhängig beraten lassen. Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern nennt die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe eine kostenlose Beratung zu „Gebäudehülle, Heizungstausch oder den Einsatz erneuerbarer Energien“ sowie eine kostenfreie Initialberatung im BauInfoZentrum Berlin [3].
3. Förderweg klären — vor dem Auftrag. Laut KfW (Programm „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)“, abgerufen 03.10.2026) gilt [2]:
- Antragsberechtigt sind laut KfW u. a. „Privatpersonen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden Einfamilienhäusern in Deutschland sind“; nicht antragsberechtigt sind Personen mit Nießbrauchrecht [2].
- Vor dem Antrag ist „eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz oder ein Fachunternehmen“ zu beauftragen, die eine „Bestätigung zum Antrag (BzA)“ erstellen [2].
- Es muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit „aufschiebende[r] oder auflösende[r] Bedingung“ vorliegen, der erst mit der Förderzusage wirkt [2].
- „Bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, stellen Sie Ihren Antrag direkt im Kundenportal ‚Meine KfW‘.“ [2]
Förderhöhen und Boni stehen auf der KfW-Seite; diese Seite nennt sie nicht.
4. Fachleute mit Nachweis wählen. Laut KfW sind Expertinnen und Experten zugelassen, die in der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) in der Kategorie „BEG – Wohngebäude“ geführt sind, sowie Fachunternehmen [2]. Die Fachanbieter-Liste dieser Welt zeigt nur Anbieter mit belegtem Listen- oder Kammernachweis.
5. Rechtliche Pflichten prüfen lassen. Welche gesetzlichen Anforderungen (Gebäudeenergierecht) für die neue Heizung gelten, beantwortet dieser Ratgeber nicht; das klärt die Energieberatung bzw. das Fachunternehmen.
Zuständigkeiten
| Was | Stelle | Amtliche Quelle | Stand |
|---|---|---|---|
| Berliner Wärmeplan, Wärmekarte | Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Referat Klimaschutz, Klimaanpassung und Nachhaltigkeit | [1] | Wärmeplan 2026; Seite abgerufen 03.10.2026 |
| Bundesförderung Heizungstausch (Privatpersonen, Wohngebäude) | KfW, Programm 458 | [2] | Seite abgerufen 03.10.2026 |
| Fachleute für Energieeffizienz | dena-Expertenliste (laut [2]) | [2] | wie oben |
Förderung und Beratung aus unserem Bestand
Energieberatung für Wohngebäude (BAFA)
Bundeszuschuss zum Honorar einer Energieberatung für Wohngebäude, mit einem zusätzlichen Baustein für Wohnungseigentümergemeinschaften. Laut BAFA wird der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt.
- Fördergeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (Bund)
- Förderart Zuschuss
- Frist laufend, kein Stichtag
- Antragsberechtigt laut Quelle Wohnungseigentum/WEG, Hauseigentum, selbst genutzt, Vermietende, Mietende (Bedingung)
- Voraussetzung laut Quelle Mietende nur mit Bedingung: Laut BAFA sind Mieter und Pächter nur antragsberechtigt, wenn sie eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers erhalten haben.
- Gilt für bundesweit (gilt auch in Berlin)
Zur Originalseite · Quelle: BAFA – Energieberatung für Wohngebäude, geprüft am 02.10.2026
Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (KfW 458)
Bundesförderung als Zuschuss für eine klimafreundliche Heizung in bestehenden Wohngebäuden. Gefördert werden laut KfW private Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnimmobilien sowie Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Förderung steht laut KfW unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
- Fördergeber KfW (Bund)
- Förderart Zuschuss
- Frist bis die Mittel ausgeschöpft sind (laut Träger)
- Antragsberechtigt laut Quelle Wohnungseigentum/WEG, Hauseigentum, selbst genutzt
- Voraussetzung laut Quelle Laut KfW wird der Antrag vor Beginn der Arbeiten vor Ort gestellt.
- Gilt für bundesweit (gilt auch in Berlin)
Zur Originalseite · Quelle: KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen (458), geprüft am 02.10.2026
Spezialberatung Energie im Umweltladen Mitte
Monatliche, kostenlose Energieberatung des Bezirksamts Mitte mit Energieberatenden der Verbraucherzentrale: Strom sparen, Wärmedämmung, Heizungsumstellung, Prüfung der Heizkosten, Schimmel vermeiden. Die Beratung findet laut Bezirksamt bis auf Weiteres telefonisch statt, Termin nach Vereinbarung.
- Träger Bezirksamt Mitte von Berlin, Umweltladen (Bezirk)
- Frist laufend, kein Stichtag
- Gilt für Mitte
- Kosten kostenlos laut Träger
- Format Telefon
- Telefon 030 9018-22081
Zur Originalseite · Quelle: Bezirksamt Mitte – Umweltladen, Spezialberatung Energie, geprüft am 02.10.2026
Energieberatung der Verbraucherzentrale
Anbieterunabhängige Energieberatung zu Heizung, Solarenergie, Dämmung und Haustechnik. Laut Verbraucherzentrale ist die Beratung in den Beratungsstellen sowie online und am Telefon kostenfrei; eine Beratung zu Hause ist möglich, wenn sie erforderlich ist, dann mit Eigenanteil. Berlinweit, kostenlose Hotline.
- Träger Verbraucherzentrale Berlin e. V. (Verein/Verband)
- Frist laufend, kein Stichtag
- Gilt für berlinweit
- Kosten kostenlos laut Träger
- Format vor Ort, Telefon, Hausbesuch/Check zu Hause
- Telefon 0800 809 802 400
Zur Originalseite · Quelle: Verbraucherzentrale – Energieberatung, geprüft am 02.10.2026
SolarZentrum Berlin – Solarberatung
Unabhängige, produkt- und herstellerneutrale Beratung zu Photovoltaik, Solarthermie und Wärmepumpen, laut SolarZentrum für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer ebenso wie für Mieterinnen und Mieter. Die Basisberatung ist kostenlos und gilt nur für Berliner Immobilien.
- Träger SolarZentrum Berlin (sonstige Stelle)
- Frist laufend, kein Stichtag
- Ausdrücklich für Mietende, Hauseigentum, selbst genutzt, Vermietende
- Gilt für berlinweit
- Kosten kostenlos laut Träger
Zur Originalseite · Quelle: SolarZentrum Berlin – Beratung, geprüft am 02.10.2026
Nächster Schritt
Adresse in der Berliner Wärmekarte prüfen — Seite „Berliner Wärmeplan“: https://www.berlin.de/sen/uvk/klimaschutz/waermewende/waermeplan/ [1]
Quellen
| Nr. | Quelle | Herausgeber | URL | Stand laut Quelle | Abgerufen |
|---|---|---|---|---|---|
| [1] | Berliner Wärmeplan | Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt | https://www.berlin.de/sen/uvk/klimaschutz/waermewende/waermeplan/ | „Berliner Wärmeplan 2026“ | 03.10.2026 |
| [2] | Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) | KfW | https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Heizungsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-Privatpersonen-Wohngeb%C3%A4ude-(458)/ | kein Seitendatum | 03.10.2026 |
| [3] | Energiesparen und Energieberatung | Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe | https://www.berlin.de/sen/energie/beratung-foerderung/energiesparen-und-energieberatung/ | kein Seitendatum | 03.10.2026 |